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Was nach Anerkenntnisurteil AG Berlin ?

 
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PatrickR
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 10:30    Titel: Was nach Anerkenntnisurteil AG Berlin ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hab ein paar Fragen zu meinem Fall.

Ich habe B verklagt zur Zahlung von -sagen wir 100,= EUR,
desweiteren von Nebenforderung -sagen wir 5,= EUR-.

Nun habe ich das Anerkenntnisurteil erhalten.

B wird verurteilt mir -entsprechend dem Beispiel-
100 EUR nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkte über Basiszins seit -sagen wir 1.12.2006-
nebst Nebenforderung in Höhe von 5,= zu zahlen.

B hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.

Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Desweiteren gibt es einen Beschluss, dass der Antrag von B auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wird.

Nun meine Fragen ?
1) Wie geht es grundsätzlich weiter ?
2) Wann und wie werden meine belegbaren Kosten (vorgestreckte Gerichtskosten, Porto) erfasst ?
3) Da der Streitwert < 600 EUR liegt, kann B das Urteil anfechten ?
4) Wie werden die Zinsen berechnet ?
5) Muss ich mich darum kümmern, dass B mir das Geld gibt ? Muss ich pfänden ?
6) Falls B Privatinsolvenz beantragt, kann ich das Geld auch noch in 25 Jahren einfordern, in der Hoffnung das B dann wieder Geld hat ?
7) Was ist von mir nun zu tun, oder muss/sollte ich erstmal abwarten ?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Grüße
Patrick
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 22.04.07, 12:00    Titel: Re: Was nach Anerkenntnisurteil AG Berlin ? Antworten mit Zitat

PatrickR hat folgendes geschrieben::
Nun meine Fragen ?
1) Wie geht es grundsätzlich weiter ?
2) Wann und wie werden meine belegbaren Kosten (vorgestreckte Gerichtskosten, Porto) erfasst ?
3) Da der Streitwert < 600 EUR liegt, kann B das Urteil anfechten ?
4) Wie werden die Zinsen berechnet ?
5) Muss ich mich darum kümmern, dass B mir das Geld gibt ? Muss ich pfänden ?
6) Falls B Privatinsolvenz beantragt, kann ich das Geld auch noch in 25 Jahren einfordern, in der Hoffnung das B dann wieder Geld hat ?
7) Was ist von mir nun zu tun, oder muss/sollte ich erstmal abwarten ?


Diese Fragen beantwortet Ihnen sicherlich der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens....
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PatrickR
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 12:21    Titel: Re: Was nach Anerkenntnisurteil AG Berlin ? Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
Diese Fragen beantwortet Ihnen sicherlich der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens....

Das stimmt bestimmt, aber nun doch noch einen Anwalt konsultieren,
dass wollte ich aber vermeiden, da der Streitwert nicht gerade hoch ist.

Daher wollte ich in etwa einen Überblick erhalten, was nun kommt,
um dann ggf. einen Anwalt doch noch zu konsultieren.

Gruß
Patrick
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 22.04.07, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Darum geht es ja gerade: Dieses Forum dient nicht dazu, daß konkrete und individuelle Rechtsfragen beantwortet werden.

Wie Sie sicherlich bereits in den hiesigen Forenregeln gelesen haben,

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=14830

dient dieses Forum ausschließlich der Diskussion über abstrakte Rechtsprobleme.

Eine konkrete - wie von Ihnen gewünschte - Rechtsberatung können Sie daher - wie erwähnt - von dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erhalten.

Viele Grüße

FABKN
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PatrickR
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Ihre Antwort.

Grüße
Patrick
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie doch bitte noch einmal die Forenregeln durch und formulieren Sie den Threat allgemein (nicht mit "...meinem Fall" etc.) um. Nach dem geltenden Rechtsberatungsgesetz dürfen hier Antworten nur zu allgemeinen oder fiktiven Fällen gegeben werden.

Das sind sehr interessante Fragen worauf Sie -da bin ich mir sicher- viele gute und hilfreiche Antworten erhalten werden.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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PatrickR
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.

Hatte ich überlesen.

Werde ich beherzigen.

Gruß
Patrick
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