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Verfasst am: 22.04.07, 10:30 Titel: Was nach Anerkenntnisurteil AG Berlin ?
Hallo zusammen,
ich hab ein paar Fragen zu meinem Fall.
Ich habe B verklagt zur Zahlung von -sagen wir 100,= EUR,
desweiteren von Nebenforderung -sagen wir 5,= EUR-.
Nun habe ich das Anerkenntnisurteil erhalten.
B wird verurteilt mir -entsprechend dem Beispiel-
100 EUR nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkte über Basiszins seit -sagen wir 1.12.2006-
nebst Nebenforderung in Höhe von 5,= zu zahlen.
B hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Desweiteren gibt es einen Beschluss, dass der Antrag von B auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wird.
Nun meine Fragen ?
1) Wie geht es grundsätzlich weiter ?
2) Wann und wie werden meine belegbaren Kosten (vorgestreckte Gerichtskosten, Porto) erfasst ?
3) Da der Streitwert < 600 EUR liegt, kann B das Urteil anfechten ?
4) Wie werden die Zinsen berechnet ?
5) Muss ich mich darum kümmern, dass B mir das Geld gibt ? Muss ich pfänden ?
6) Falls B Privatinsolvenz beantragt, kann ich das Geld auch noch in 25 Jahren einfordern, in der Hoffnung das B dann wieder Geld hat ?
7) Was ist von mir nun zu tun, oder muss/sollte ich erstmal abwarten ?
Verfasst am: 22.04.07, 12:00 Titel: Re: Was nach Anerkenntnisurteil AG Berlin ?
PatrickR hat folgendes geschrieben::
Nun meine Fragen ?
1) Wie geht es grundsätzlich weiter ?
2) Wann und wie werden meine belegbaren Kosten (vorgestreckte Gerichtskosten, Porto) erfasst ?
3) Da der Streitwert < 600 EUR liegt, kann B das Urteil anfechten ?
4) Wie werden die Zinsen berechnet ?
5) Muss ich mich darum kümmern, dass B mir das Geld gibt ? Muss ich pfänden ?
6) Falls B Privatinsolvenz beantragt, kann ich das Geld auch noch in 25 Jahren einfordern, in der Hoffnung das B dann wieder Geld hat ?
7) Was ist von mir nun zu tun, oder muss/sollte ich erstmal abwarten ?
Diese Fragen beantwortet Ihnen sicherlich der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens....
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 22.04.07, 14:09 Titel:
Lesen Sie doch bitte noch einmal die Forenregeln durch und formulieren Sie den Threat allgemein (nicht mit "...meinem Fall" etc.) um. Nach dem geltenden Rechtsberatungsgesetz dürfen hier Antworten nur zu allgemeinen oder fiktiven Fällen gegeben werden.
Das sind sehr interessante Fragen worauf Sie -da bin ich mir sicher- viele gute und hilfreiche Antworten erhalten werden. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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