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Pfändungsfreigrenze

 
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Selene-Luna
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Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 11:26    Titel: Pfändungsfreigrenze Antworten mit Zitat

Hallo,
meine Insolvenz wurde zum 05.04.2007 eröffnet. Ich bin allein erziehende Mutter von
2 Kindern. Ab Mai beginne ich einen neuen Job in Österreich. Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze in Deutschland, wie hoch in Österreich? Welche Pfändungsfreigrenze ist für mich maßgebend? Die Österreichische oder die Deutsche?Mein Wohnsitz ist in Deutschland, Sozialabgaben müssen in Österreich abgeführt werden und in Deutschland muß ich meine Lohnsteuer zahlen. In wie weit werden Urlaubs-und Weihnachtsgeld verpfändet?
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze in Deutschland


Einkommen aus Überstunden ist nur zu 50 Prozent, Urlaubsgeld ist überhaupt nicht pfändbar. Die Jahresgratifikation (Weihnachtsgeld) ist bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens unpfändbar, maximal aber bis 500 Euro. Eine Reihe weiterer Einkunftsarten ist nicht oder nur unter besonderen Umständen pfändbar (z. B. Blindenzulagen, Schmerzensgeldrenten (§ 850a, § 850b ZPO).

Darüber hinaus bestehen Pfändungsfreigrenzen, die sich nach dem Nettoeinkommen und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen richten.

Gültige Pfändungsgrenzen Stand 1. Juli 2006:

Unterhaltsberechtigte Person(en): Unpfändbarer Betrag

keine Person: 989,99 Euro monatlich
1 Person: 1359,99 Euro
2 Personen: 1569,99 Euro
3 Personen: 1769,99 Euro
4 Personen: 1979,99 Euro
5 und mehr Personen: 2189,99 Euro
Übersteigt das Nettoeinkommen diese Beträge, so ist ein weiterer Anteil des über den vorgenannten Beträgen liegenden Einkommens unpfändbar. Die Einzelheiten sind in § 850c ZPO geregelt.

Die Pfändungsfreigrenze wird auf Antrag des Schuldners erhöht, wenn er ansonsten den notwendigen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann (§ 850f ZPO; z. B. bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen, hohen Unterkunftskosten, Diätverpflegung o. ä.).
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Selene-Luna
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich einer Tätigkeit in Österreich als Grenzgänger nachgehen werde, stellt sich nun die Frage, ob ich in die österreichische Pfändungsgrenze eingestuft werde, die deutlich unter den deutschen Pfändungsgrenzen liegen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Sollte dies der Fall sein, besteht evtl. die Möglichkeit doch nach deutschen Sätzen behandelt zu werden?
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