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Axelino FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.11.2004 Beiträge: 64
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Verfasst am: 25.04.07, 10:13 Titel: Verbot der Pflichtarbeit |
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Artikel 4 der europäischen Menschenrechtskommission
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
Meine Frage hierzu:
Inwieweit gilt so etwas auch in Deutschland? Weiß jemand, ob es diesbezüglich schon einmal eine Klage wegen 1-Euro-Jobs und Hartz IV angestrengt wurde? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 25.04.07, 10:44 Titel: Re: Verbot der Pflichtarbeit |
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| Axelino hat folgendes geschrieben:: | | Inwieweit gilt so etwas auch in Deutschland? |
Ja.
Man sollte aber den Art. 4 EMRK (übrigens: das K steht für "Konvention") schon zuende lesen.
| Axelino hat folgendes geschrieben:: | | Weiß jemand, ob es diesbezüglich schon einmal eine Klage wegen 1-Euro-Jobs und Hartz IV angestrengt wurde? |
Wäre ziemlich sinnlos. Den "Zwang" im Sinne von "arbeite oder wir streichen Dir das Arbeitslosengeld" gibt es schon seit Jahrzehnten und in allen europäischen Ländern.
Ist die Frage ernst gemeint (im Sinne einer rechtsdogmatischen Erörterung der Frage, wo die Grenzen der "Pflichtarbeit" sind) oder geht es bloß stupide um ein mutmaßliches "Recht auf Faulheit"? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 25.04.07, 10:54 Titel: |
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Wenn das Arbeitslosengeld nur bei Gegenleistungen gezahlt wird, ist das doch OK, ich bekomme mein Gehalt ja auch nur wenn ich meine Aufgaben erledige. Mein Chef sagt auch - "Keine Leistung - kein Geld" - ist das Sklaverei? Wohl kaum!
Es kann hier also nur um Zwangsarbeit mit Androhung körperlicher Gewalt bei Weigerung gehen - uns soweit ist die BAA noch nicht...  |
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Axelino FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.11.2004 Beiträge: 64
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Verfasst am: 25.04.07, 11:04 Titel: |
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Ja, es geht mir schon um eine ernst gemeinte Erörterung der Grenzen zur Pflichtarbeit. In meinen Augen sind die 1-Euro-Jobs nichts anderes als Pflichtarbeit.
Die in Artikel 4 genannten Ausnahmen greifen ja wohl bei den 1 Euro-Jobs nicht.
Ausserdem sehe ich in der Androhung von Streichung der Beihilfe durchaus einen mittelbar oder unmittelbar ausgeübten Zwang. Insofern könnte eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschrechte doch Erfolg haben, oder?
Vom Recht auf Faulheit halte ich übrigens auch nix, ich arbeite Vollzeit  |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 25.04.07, 11:12 Titel: |
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| Axelino hat folgendes geschrieben:: | | Insofern könnte eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschrechte doch Erfolg haben, oder? |
Das denke ich aus den oben genannten Gründen nicht... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 25.04.07, 11:12 Titel: |
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| Axelino hat folgendes geschrieben:: | | In meinen Augen sind die 1-Euro-Jobs nichts anderes als Pflichtarbeit. |
IMO nicht. Denn jemand könnte sich entscheiden "ich arbeite nicht und finanziere mir meinen Lebensunterhalt selbst" (aus Erbschaft, Lottogewinn oder, wenn er unbedingt will, Kriminalität). Dann zwingt ihn auch niemand mit der Waffe zur Arbeit. Nur das wäre aber eine Pflichtarbeit i.S.d. EMRK (die ja entsprechende Ausnahmen wie die Arbeitspflicht von Strafgefangenen auch ausdrücklich erwähnt - dort gibt es eben keine Möglichkeit, die Arbeit abzulehnen und die Sanktionen selbst zu tragen).
| Axelino hat folgendes geschrieben:: | | Ausserdem sehe ich in der Androhung von Streichung der Beihilfe durchaus einen mittelbar oder unmittelbar ausgeübten Zwang. |
IMO nein. Grundsätzlich könnte der Staat auch sagen "Arbeitslose unterstützen wir generell nicht". Soziale Leistungen sind folglich ein freiwillig vom Staat gewährtes Recht, dessen Umfang in gewissem lebensnahem Rahmen im Ermessen des Staates liegt. Dumm gesagt, wenn der Staat morgen sagen würde "ab jetzt kriegt jeder Arbeitslose eine S-Klasse und nur die, die 1-EUR-Jobs ablehnen, bekommen keine", ist das auch kein "Zwang" i.S.d. EMRK.
| Axelino hat folgendes geschrieben:: | | Insofern könnte eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschrechte doch Erfolg haben, oder? |
Höchst unwahrscheinlich. Der EGMR ist kein lebensfremder Elfenbeinturm, der seine Urteile ohne Ansehen des Sinnes eines Handelns und ohne Bedenken der Konsequenzen fällt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 25.04.07, 11:21 Titel: |
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| Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | | Grundsätzlich könnte der Staat auch sagen "Arbeitslose unterstützen wir generell nicht". |
Das dachte ich mir auch gerade - bevor man sich um die Frage kümmert, ob Gegenleistung für Sozialleistungen zulässig sind, sollte man zunächst mal darüber nachdenken, ob nicht andere Staaten zur Gewährung von Sozialleistung gezwungen werden müssten (Fürsorgepflicht des Staates). Werden Sie z.B. mal in Bulgarien arbeitslos - dann würde es Sie freuen, einen 1-Euro-Job OHNE zusätzliche Staatsleistung zu bekommen.... |
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BtRecht Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.10.2006 Beiträge: 314
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Verfasst am: 26.04.07, 15:13 Titel: Re: Verbot der Pflichtarbeit |
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| Axelino hat folgendes geschrieben:: |
Artikel 4 der europäischen Menschenrechtskommission
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
Meine Frage hierzu:
Inwieweit gilt so etwas auch in Deutschland? ? |
Artikel 12 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
| Axelino hat folgendes geschrieben:: |
Weiß jemand, ob es diesbezüglich schon einmal eine Klage wegen 1-Euro-Jobs und Hartz IV angestrengt wurde? |
Niemand muss arbeiten, die Leistungen werden dann aber weiter gekürzt. |
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BtRecht Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.10.2006 Beiträge: 314
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Verfasst am: 26.04.07, 15:15 Titel: Re: Verbot der Pflichtarbeit |
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| Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: |
(übrigens: das K steht für "Konvention") |
Die Konvention ist durch Ratifizierung Gesetz. |
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BtRecht Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.10.2006 Beiträge: 314
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Verfasst am: 26.04.07, 15:20 Titel: |
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| Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | | Grundsätzlich könnte der Staat auch sagen "Arbeitslose unterstützen wir generell nicht". Soziale Leistungen sind folglich ein freiwillig vom Staat gewährtes Recht, dessen Umfang in gewissem lebensnahem Rahmen im Ermessen des Staates liegt. |
Der Artikel 20 GG kann nicht geändert werden:
Artikel 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 26.04.07, 15:50 Titel: |
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Die Grundsätze aus 79 GG können nicht geändert werden. Der Artikel an sich schon.
Allderings könnte das Volk einfach eine neue Verfassung beschließen, die Arbeitslose nicht untersützt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Henrik Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.04.2007 Beiträge: 17
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Verfasst am: 04.06.07, 22:19 Titel: |
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>Allderings könnte das Volk einfach eine neue Verfassung beschließen, die Arbeitslose nicht untersützt.
Sorry, alles was bis jetzt vorgetragen wurde könnte ich nicht besser darlegen, aber das der Beschluß einer Verfassung vom Volk beeinflußt werden kann und das in Deutschland, ist mir bisher nicht bekannt. Laut unserer Verfassung sollte es wohl so sein, aber wird dieses auch so Praktiziert? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 05.06.07, 07:02 Titel: |
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Nein, praktiziert wurde es bisher nicht.
Sonst gäbe es das Grundgesetz ja nicht mehr...
Wie es allerdings im Fall der Fälle praktisch ablaufen soll, ist mir auch schleierhaft. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Henrik Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.04.2007 Beiträge: 17
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Verfasst am: 05.06.07, 21:13 Titel: |
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So kompliziert kann dies ja wohl auch nicht sein, haben doch unsere Nachbarländer es doch vorgemacht. Hatten diese Länder für Ihre Bürger und Bürgerinen, doch die Abstimmung eingeführt. Diese kommt zur Anwendung bei Ernst zu nehmenden Veränderungen für Volk und Land, wo Politiker sich zu Recht aus der Verantwortung nehmen müssen.
Auch in Deutschland wurde so eine Abstimmung eingebracht, nur die entscheidende Grundgesetzänderung hatten unsere Politiker schnell wieder auf Eis gelegt. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 06.06.07, 00:23 Titel: |
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| Henrik hat folgendes geschrieben:: | | bei Ernst zu nehmenden Veränderungen für Volk und Land, wo Politiker sich zu Recht aus der Verantwortung nehmen müssen. |
Was meinen Sie genau? Politiker nehmen teilweise sehr ernst zu nehmende Veränderungen vor - so kann etwa der Verteidigungsfall problemlos ohne Volksentscheid ausgerufen werden. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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