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Frage wegen eines Problems: Lesen eines Buches in der Buch..

 
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Sharillon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 19:12    Titel: Frage wegen eines Problems: Lesen eines Buches in der Buch.. Antworten mit Zitat

Hi.

Zum ersten ist das bestimmt hier das falsche Forum dafür, nur wusste ich nicht, wo ich es sonst reinschreiben sollte. Hier die Frage/das Problem:

Ich sehe seit neustem immer mehr Jugendliche und Erwachsene, die Bücher in der Buchhandlung ganz durchlesen. Ich wollte lediglich wissen, ob dies rechtens ist.

Oft seh ich dann auch, wie manche Bücher danach aussehen. Das kann man keinem Kunden mehr verkaufen.

Wie sieht das denn rechtlich aus?
Danke schonmal für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Kevin Wrobel
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 01:35    Titel: Re: Frage wegen eines Problems: Lesen eines Buches in der Bu Antworten mit Zitat

Sharillon hat folgendes geschrieben::
Ich wollte lediglich wissen, ob dies rechtens ist.


Ja. Auch durch das Lesen schließt man keinen konkludenten Kaufvertrag. Allerdings steht es dem Ladenbesitzer frei, notorische Nur-Leser des Ladens zu verweisen.

Sharillon hat folgendes geschrieben::
Oft seh ich dann auch, wie manche Bücher danach aussehen. Das kann man keinem Kunden mehr verkaufen.


Wenn eine objektive Verschlechterung eingetreten ist, die über die bloße Prüfung der Ware (einfaches Durchblättern) hinaus geht, macht sich der Leser natürlich schadensersatzpflichtig.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, dass das hier das richtige Forum ist.

Wer ein Taschenbuch in der Mitte durchknickt und umfaltet, um es besser lesen zu können, der macht sich natürlich schadensersatzpflichtig. Das gilt m.E. auch, wenn jemand ein eingeschweißtes Buch auspackt.
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Sharillon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Okay.

Danke für die schnellen Antworten^^
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