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Frage zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

 
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Stellwerk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 22:01    Titel: Frage zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Antworten mit Zitat

Hallo,

man hört ja in letzter Zeit sehr viel über Abmahnungen aufgrund des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes. Meist betreffen diese Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Kann mir jemand sagen, ob es auch für Schüler in Arbeitsgemeinschaften zutrifft? Ist beispielsweise ein Satz in einem Faltblatt unzulässig, in dem steht, dass sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft anmelden können?

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage im richtigen Forum gestellt habe.

Vielen Dank
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 23:11    Titel: Re: Frage zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Antworten mit Zitat

Stellwerk hat folgendes geschrieben::
Ist beispielsweise ein Satz in einem Faltblatt unzulässig, in dem steht, dass sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft anmelden können?
Was sollte daran unzulässig sein? Geschockt

Stellwerk hat folgendes geschrieben::
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage im richtigen Forum gestellt habe.
Wohl eher nicht, aber ich habe auch keine bessere Idee. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Stellwerk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 07:49    Titel: Frage zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Antworten mit Zitat

Naja. Es ist eine Einschränkung im Alter. Es können sich ja keine Schüler der 7 oder zum Beispiel 8. Klasse für die Abeitsgemeinschaft anmelden. Und da hatte ich die Angst das dass einer zur Grundlage für eine Abmahnung nehmen könnte.
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser Thread wäre imho besser im Schulforum aufgehoben, grundsätzlich gilt:
Jede Ungleichbehandlung die objektiv sachlich begründet wird, stellt keine Diskriminierung da.
Hierzu statt nur das AGG anzuführen auch dieses mal lesen Winken
Welche pädagogischen u.a. Gründe das in diesem Fall sind, wird im anderen Forum sicherlich erklärt werden können, Kompetenz ist dort reichlich vorhanden.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 10:07    Titel: Re: Frage zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Antworten mit Zitat

Stellwerk hat folgendes geschrieben::
Ist beispielsweise ein Satz in einem Faltblatt unzulässig, in dem steht, dass sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft anmelden können?

Nein, ist völlig zulässig. Letzte Woche war "girls day". Da durften nur Mädchen dran teilnehmen - ist auch keine Diskriminierung. Wenn ein Film mit "ab 16" ausgeschildert ist, wird auch keiner "Diskriminierung" schreien.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
stellwerk hat folgendes geschrieben::
Ist beispielsweise ein Satz in einem Faltblatt unzulässig, in dem steht, dass sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft anmelden können?

Es ist eine Einschränkung im Alter. Es können sich ja keine Schüler der 7 oder zum Beispiel 8. Klasse für die Abeitsgemeinschaft anmelden. Und da hatte ich die Angst das dass einer zur Grundlage für eine Abmahnung nehmen könnte.

Zu welchen Auswüchsen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz führen kann, lässt sich wohl kaum besser belegen als durch eine solch irrwitzige Fragestellung. Die Schere im Kopf wird schon angesetzt, wenn es um die Begrenzung einer Schüler-AG auf eine geeignete Altersstufe geht. Es wäre wirklich mal an der Zeit, angesichts all der staatlich verordneten und finanzierten "Girls Days" über die Benachteiligung von Jungs an den Schulen zu diskutieren.

Kaum zu glauben
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Stellwerk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 13:13    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für das verschieben meiner Frage an ein passenderes Forum und vielen Dank für die Antworten. Jetzt kann ich meine Flyer beruhigt herstellen.
Ich mache die ganze Sache ehrenamtlich und finazier die Sache noch selber und hatte bei der ganzen Diskusion zur Diskriminierung bekommen ein bischen Angst bekommen, dass ich für mein Engagement am Ende noch einen Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekomme.

Ich wünsche allen noch einen schönen Feiertag
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stellwerk,

prinzipiell ist man nie davor geschützt, eine Abmahnung zu erhalten. Manche Rechtsanwälte scheinen ja von solchen Maschen zu leben. Neulich hat wohl jemand mit ähnlich unlauteren Waffen zurückgeschlagen:
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/88091&words=Olaf%20Tank

Edit: Anscheinend werden Firmennamen grundsätzlich gesperrt, selbst in solchen Nachrichtenlinks. Wer also die Nachricht über den Rechtsanwalt Olaf Tank lesen will, muss statt der Wortsperre heisePUNKTde eintragen.

In welches Forum gehören denn Fragen zum Abmahnungs-Recht und -Unwesen? Vielleicht zum Anwaltsrecht?

Weiterhin ungestörtes ehrenamtliches Wirken wünscht
Kurt
_________________
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 16:52    Titel: Re: Frage zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Antworten mit Zitat

Stellwerk hat folgendes geschrieben::
... Ist beispielsweise ein Satz in einem Faltblatt unzulässig, in dem steht, dass sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft anmelden können? ...

Dies ist nach dem AGG zulässig. Unzulässig wäre es, wenn dort stehen würde: Anmelden können
Zitat:
... sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft,
wenn sie keine Brillenträger sind. Solch eine Einschränkung würden die Brillenträger der Klasse 5. und 6. benachteiligen und dies wäre mit dem AGG schwer vereinbar, wenn es kein sachlicher Grund für die Einschränkung vorliegt.
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