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Auskunftspflicht Arbeitgeber Jugendamt

 
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Düsseldorfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 04.06.07, 17:05    Titel: Auskunftspflicht Arbeitgeber Jugendamt Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich bekam soeben von einem Mitarbeiter ein Formular vom Jugendamt, das ich bitte ausfüllen möge (Frist: Morgen...).
Dieses Formular fragt nun für die vergangenen zwölf Monate sehr detailliert (pro Monat zehn Angaben) Brutto- und Nettolohn in ihren verschiedenen Bestandteilen ab. Es folgen weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis, Bezügen, etc.
All diese Angaben gehen aus den entsprechenden Lohnabrechnungen die monatlich erstellt und ausgegeben werden, hervor.
Ist der Arbeitgeber überhaupt berechtigt bzw. verpflichtet, dem Jugendamt Auskunft zu erteilen und falls ja, muss wirklich das Formular ausgefüllt werden, wenn sich das Jugendamt die Daten auch alle aus den Abrechnungen selber zusammenstellen könnte?

Grummelnde Grüße aus Düsseldorf
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings wird sich der AG wohl kaum dazu nötigen lassen müssen die "1 Tagesfrist einzuhalten"...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Pfeil verschiede mal ins Sozialrecht. Winken
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 18:02    Titel: Re: Auskunftspflicht Arbeitgeber Jugendamt Antworten mit Zitat

Düsseldorfer hat folgendes geschrieben::
All diese Angaben gehen aus den entsprechenden Lohnabrechnungen die monatlich erstellt und ausgegeben werden, hervor.

Kennt das Jugendamt diese schon? Winken
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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