Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 29.09.04, 10:44 Titel: Arbeitszeiten während des Zivildienstes
Jaja, ich weiß. Immer wieder die selbe Frage. Aber mir konnte trotzdem noch niemand weiterhelfen.
Ich würde gern wissen, wie lange ich bei meiner Zivildienststelle arbeiten muss.
Zu den Fakten:
Der Leitfaden für den Zivildienst schreibt vor:
Die Arbeitszeit des Dienstleistenden richtet sich nach den Vorschriften, die an dem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz für einen vergleichbaren Beschäftigten gelten oder gelten würden. Soweit solche Vorschriften nicht bestehen, finden die für Bundesbeamte geltenden Vorschriften über die Arbeitszeit entsprechende Anwendung.
Ich bin beim Malteser Hilfsdienst als Fahrer für Behinderte und Kinder tätig.
Daraus ergaben sich in den letzten fünf Wochen eine [b]DURCHSCHNITTLICHE[b] Anzahl von 44,9 Wochenstunden.
Damit bin ich stark unzufrieden.
Zu den mir bekannten rechtlichen Umständen (Arbeitsrecht):
Vorgeschrieben ist in Deutschland eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden. Entfällt eine Zeit von ca. 2 Stunden täglich auf Arbeitsbereitschaft (ich muss in der Dienststelle anwesend sein, dürfte aber auch schlafen).
Ist dies der Fall, so darf eine Wochenstundenzahl von bis zu 49 Stunden erreicht werden.
Laut dem europäischen Gerichtshof und mehreren Entscheidungen deutscher Gerichte ist diese Arbeitsbereitschaft allerdings als volle Arbeitszeit anzurechen und dementsprechend zu entlohnen. Bei mir als Zivildienstleistenden heißt das allerdings, dass ich am Ende des Monats nicht einen Cent mehr auf dem Konto habe, da ich nach den festen Soldstufen des Bundes bezahlt werde.
Das finde ich nicht in Ordnung.
Wo ist nun der Haken???
Darf mich mein Arbeitgeber wirklich so lange arbeiten lassen?
Für mich würde es Sinn ergeben, wenn bei mir die Arbeitszeit von Beamten zugrunde gelegt wird, da in meinem Beruf nur Geringfügig Beschäftigte tätig sind. Das wäre eine Wochenstundenzahl von 38,5 (40???). Da alles was mehr Arbeitszeit ist, nicht zusätzlich belohnt wird, müsste es für mich doch als Überstunden gelten, die ich abbummeln dürfen müsste!?!
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, da ich mich in meinem Zivildienst stark ausgebeutet fühle.
Klar, Zivis sind schon günstige Arbeitskräft, aber ich finde das System trotzdem nicht gerecht. Bei uns werden möglichst viele Fahrten an Zivis vergeben, egal ob der dann von 05:45 bis 17:30 da ist oder auch nicht. Alles andere, wenn alle Zivis ausgeplant sind, wird an BFGs vergeben.
Verfasst am: 29.09.04, 10:57 Titel: Re: Arbeitszeiten während des Zivildienstes
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Laut dem europäischen Gerichtshof und mehreren Entscheidungen deutscher Gerichte ist diese Arbeitsbereitschaft allerdings als volle Arbeitszeit anzurechen und dementsprechend zu entlohnen.
Falls Sie die bekannten Urteile zum Bereitschaftsdienst meinen: dort ging es nicht um die Entlohung.
Soweit ich weiß, ist der MHD als katholische Organisation dem Caritasverband angegliedert. Falls ja, müßten die dort üblichen Arbeitszeitregelungen diejenigen sein, die in den AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) Caritas genannt sind.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.