Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ich drehe bald durch mit unserer Arge :-(
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ich drehe bald durch mit unserer Arge :-(
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

häschen hat folgendes geschrieben::
Ne, nicht ganz.
Wenn die 2% berreits im bspw. Februar erfüllt sind (nachweislich), kann man bei der GKV eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres beantragen.
Nicht vergessen: eine Einkommensänderung muß sofort angezeigt werden!

Ne, nicht ganz. Winken

Chronisch Kranke zahlen 1%, "normal" Kranke 2% vom Jahresbruttoeinkommen. Bei ALGII-Empfängern mit 347€/mtl. bedeutet das eine Zuzahlung von 41,64€ (bei 1%) und 83,28€ (bei 2%)

Die Zuzahlungsbefreiung kann bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres beantragt werden, wenn o.g. Summen erreicht oder überschritten wurden, sie muß aber nicht beantragt werden.

Man kann auch mit dem aktuellen ALGII-Bescheid zur KK gehen und unter Zahlung des zumutbaren Teils gleich die 41,64€ bzw. 83,28€ zahlen und ist dann sofort für das Jahr, für das die Befreiung beantragt wird, von Zuzahlungen befreit.

 
_________________
Shit happens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wird da Miete und der ganze Rest gar nicht angerechnet? Das würde mich doch wundern

Ein "normaler AN" muss ja Schließlich von seinem Brutto 2% (bzw. 1%) latzen und vom Brutto gehen Sozivalverischerung, Steuern und Miete ab bevor da noch ein "Regelsatz" übrig bleibt....
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Wird da Miete und der ganze Rest gar nicht angerechnet? Das würde mich doch wundern

Nein, die Kosten der Unterkunft werden nicht berücksichtigt. So unglaublich sich das liest: es ist so.

Es wird auf den reinen Regelsatz abgestellt, die Zahlung für Kosten für Unterkunft durch eine ARGE zählt nicht als Einkommen.

kirchturm wird dir vermutlich sagen können, wo das rechtlich verankert ist. Ich weiß es nur von einem Bekannten und von 2 Fällen in der Familie mit unterschiedlichen Krankenkassen.

Und da die unisono entschieden haben wird es wohl seine Richtigkeit haben.

 
_________________
Shit happens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm kann ich da eigenltich als Arbeitnehmer gegen klagen (hmm ich leider nicht, da ich ja pkv-versichert bin) aber wenn das tatsächlich stimmt, kotzt das ja mal wieder mehr als nur ein wenig an...

Wie würde denn eine solche Klage ablaufen? Wer muss da wie wo in welcher Reihenfolge klagen oder läuft da schon was?
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung, windalf.

Persönlich halte ich diese Regelung verfassungsrechtlich auch für bedenklich, wobei sich die Zuzahlung eines normalen Arbeitnehmers auf sein Bruttoeinkommen bezieht, noch nicht einmal für das Einkommen, welches er real zur Verfügung hat.

 
_________________
Shit happens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
kirchturm wird dir vermutlich sagen können, wo das rechtlich verankert ist. Ich weiß es nur von einem Bekannten und von 2 Fällen in der Familie mit unterschiedlichen Krankenkassen. 
Das steht im § 62 Absatz 2 Satz 6 SGB V. Dort heißt es es:
Zitat:
Bei Versicherten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch erhalten, ist abweichend von den Sätzen 1 bis 3 als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur die Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches maßgeblich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Persönlich halte ich diese Regelung verfassungsrechtlich auch für bedenklich,

und das finde ich noch recht vorsichtig ausgedrückt...


Zitat:

wobei sich die Zuzahlung eines normalen Arbeitnehmers auf sein Bruttoeinkommen bezieht, noch nicht einmal für das Einkommen, welches er real zur Verfügung hat.

Daher schrieb ich ja auch es kommen ja noch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge usw drauf und kann das bisher auch noch nicht so richtig glauben. Da muss es doch schon eine Klage geben wenn das tatsächlich so ist...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 05:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Stefanie145. Sehr glücklich

Ja, windalf, ist so. Schau, was Stefanie145 geschrieben hat.

 
_________________
Shit happens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

@Frank Oseloff
Ja ich glaub es ja (grmbl... will es aber noch nicht wahr haben)
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.