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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 12.06.07, 17:45 Titel: |
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häschen hat folgendes geschrieben:: | Ne, nicht ganz.
Wenn die 2% berreits im bspw. Februar erfüllt sind (nachweislich), kann man bei der GKV eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres beantragen.
Nicht vergessen: eine Einkommensänderung muß sofort angezeigt werden! |
Ne, nicht ganz.
Chronisch Kranke zahlen 1%, "normal" Kranke 2% vom Jahresbruttoeinkommen. Bei ALGII-Empfängern mit 347€/mtl. bedeutet das eine Zuzahlung von 41,64€ (bei 1%) und 83,28€ (bei 2%)
Die Zuzahlungsbefreiung kann bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres beantragt werden, wenn o.g. Summen erreicht oder überschritten wurden, sie muß aber nicht beantragt werden.
Man kann auch mit dem aktuellen ALGII-Bescheid zur KK gehen und unter Zahlung des zumutbaren Teils gleich die 41,64€ bzw. 83,28€ zahlen und ist dann sofort für das Jahr, für das die Befreiung beantragt wird, von Zuzahlungen befreit.
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 12.06.07, 17:56 Titel: |
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Wird da Miete und der ganze Rest gar nicht angerechnet? Das würde mich doch wundern
Ein "normaler AN" muss ja Schließlich von seinem Brutto 2% (bzw. 1%) latzen und vom Brutto gehen Sozivalverischerung, Steuern und Miete ab bevor da noch ein "Regelsatz" übrig bleibt.... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 12.06.07, 18:36 Titel: |
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windalf hat folgendes geschrieben:: | Wird da Miete und der ganze Rest gar nicht angerechnet? Das würde mich doch wundern |
Nein, die Kosten der Unterkunft werden nicht berücksichtigt. So unglaublich sich das liest: es ist so.
Es wird auf den reinen Regelsatz abgestellt, die Zahlung für Kosten für Unterkunft durch eine ARGE zählt nicht als Einkommen.
kirchturm wird dir vermutlich sagen können, wo das rechtlich verankert ist. Ich weiß es nur von einem Bekannten und von 2 Fällen in der Familie mit unterschiedlichen Krankenkassen.
Und da die unisono entschieden haben wird es wohl seine Richtigkeit haben.
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 12.06.07, 18:56 Titel: |
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Hmm kann ich da eigenltich als Arbeitnehmer gegen klagen (hmm ich leider nicht, da ich ja pkv-versichert bin) aber wenn das tatsächlich stimmt, kotzt das ja mal wieder mehr als nur ein wenig an...
Wie würde denn eine solche Klage ablaufen? Wer muss da wie wo in welcher Reihenfolge klagen oder läuft da schon was? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 12.06.07, 19:09 Titel: |
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Keine Ahnung, windalf.
Persönlich halte ich diese Regelung verfassungsrechtlich auch für bedenklich, wobei sich die Zuzahlung eines normalen Arbeitnehmers auf sein Bruttoeinkommen bezieht, noch nicht einmal für das Einkommen, welches er real zur Verfügung hat.
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 12.06.07, 19:29 Titel: |
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Frank Oseloff hat folgendes geschrieben:: | kirchturm wird dir vermutlich sagen können, wo das rechtlich verankert ist. Ich weiß es nur von einem Bekannten und von 2 Fällen in der Familie mit unterschiedlichen Krankenkassen. | Das steht im § 62 Absatz 2 Satz 6 SGB V. Dort heißt es es: Zitat: | Bei Versicherten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch erhalten, ist abweichend von den Sätzen 1 bis 3 als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur die Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches maßgeblich. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 12.06.07, 19:32 Titel: |
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Zitat: |
Persönlich halte ich diese Regelung verfassungsrechtlich auch für bedenklich,
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und das finde ich noch recht vorsichtig ausgedrückt...
Zitat: |
wobei sich die Zuzahlung eines normalen Arbeitnehmers auf sein Bruttoeinkommen bezieht, noch nicht einmal für das Einkommen, welches er real zur Verfügung hat.
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Daher schrieb ich ja auch es kommen ja noch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge usw drauf und kann das bisher auch noch nicht so richtig glauben. Da muss es doch schon eine Klage geben wenn das tatsächlich so ist... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 13.06.07, 05:20 Titel: |
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Danke, Stefanie145.
Ja, windalf, ist so. Schau, was Stefanie145 geschrieben hat.
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 13.06.07, 08:31 Titel: |
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@Frank Oseloff
Ja ich glaub es ja (grmbl... will es aber noch nicht wahr haben) _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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