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recht.de :: Thema anzeigen - HAUPTGWINN VON 1800EU VERPASST NOCH RECHT DRAUF?
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HAUPTGWINN VON 1800EU VERPASST NOCH RECHT DRAUF?

 
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cybergoood
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 14:15    Titel: HAUPTGWINN VON 1800EU VERPASST NOCH RECHT DRAUF? Antworten mit Zitat

Hallo ihr Lieben,meiner Tante ist eben ein ungeöffneter brief entgegen gekommen mit einen Hauptgewinn von 1800Eu:Der gewinn war allerdings am 1.10.2007.Hat man denn noch Recht auf sein Geld?Liebe Grüsse Cybergoood
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Doc_Schnaggls
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 14:23    Titel: Re: HAUPTGWINN VON 1800EU VERPASST NOCH RECHT DRAUF? Antworten mit Zitat

cybergoood hat folgendes geschrieben::
:Der gewinn war allerdings am 1.10.2007.Hat man denn noch Recht auf sein Geld?


Na das ist doch erst in rund dreieinhalb Monaten, wo ist denn das Problem?

Rätselhafte Grüße,

Doc Schnaggls Geschockt
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cybergoood
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

sorry meinte 1.10.2006 war der Gewinn
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

In meinem Kaffeesatz erscheinen langsam die Worte Nepper, Schlepper, Bauernfänger...
Wenn das Geld allerdings im Umschlag war...
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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cybergoood
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Oh man Erde hab mitleid!Das Geld war natürlich nicht im Umschlag die übergabe währe bei einer Gewinner Party gemacht worden.Gruss
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cybergoood
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Besteht denn noch Anspruch drauf??
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

cybergoood hat folgendes geschrieben::
Oh man Erde hab mitleid!

Mit Ihnen?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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cybergoood
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wer lesen kann ist klar im Vorteil...aber nochmal für dich!Ist nicht mein Gewinn...so,hoffe ich bekomme hier noch klare Ansagen???Besteht in so einem fall noch anspruch auf das Geld.?Und bitte nur Sachliche und zum Thema bestehende Antworten.Danke schon mal im voraus Cybergoood
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lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cybergoood,

eine sehr nahe Verwandte, die bei mir im Haushalt lebt, erhält laufend solche Anschreiben, in denen ein Gewinn versprochen wird, der bei irgendeiner Gewinnerparty überreicht wird. Wir werfen solche Schreiben schon seit Jahren in den Papierkorb.
Vergiss es! Lachen
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

aber wir wissen jetzt, warum immer noch solche gewinnbriefe verschickt werden. Lachen
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81:2/ -4K
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Doc_Schnaggls
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

cybergoood hat folgendes geschrieben::
Wer lesen kann ist klar im Vorteil...aber nochmal für dich!Ist nicht mein Gewinn...so,hoffe ich bekomme hier noch klare Ansagen???Besteht in so einem fall noch anspruch auf das Geld.?Und bitte nur Sachliche und zum Thema bestehende Antworten.Danke schon mal im voraus Cybergoood


Wer gerne sachliche Antworten haben möchte, sollte sich eventuell eines entsprechenden Tonfalles befleissigen.

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!

In diesem Sinne,

Grüße,

Doc Schnaggls
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
aber wir wissen jetzt, warum immer noch solche gewinnbriefe verschickt werden. Lachen

Lachen
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

na ja, reichlich wenig Infos/Substanz; grundsätzlich gibt es in diesem Zusammenhang den § 661a BGB; wenn es sich aber einfach nur um eine Gewinnmitteilung handelte, aus was auch immer, mit der Bedingung, dass der Gewinn bis 01.10.2006 abgeholt werden muss, dann wird es wohl nix mehr.

BTW: Mit Recht und Politik hat das eher weniger zu tun, ich schiebe es mal ins Verbraucherrecht.

Gruß
Peter H.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
In meinem Kaffeesatz erscheinen langsam die Worte Nepper, Schlepper, Bauernfänger...
Wenn das Geld allerdings im Umschlag war...


kommt der etwa auch von einer "kaffeefahrt"?
diese briefe unbeantwortet einfach in die tonne kloppen denn sie sind von den neppern,schleppern u. bauernfängern.

Zitat:
Es kommt aber oft vor, dass die Verkaufsveranstaltungen in abgelegenen Gasthöfen o.ä. stattfinden, so dass de facto keine andere Möglichkeit des Zeitvertreibs besteht, als daran teilzunehmen. Oft wird seitens der Veranstalter mit unlauteren Methoden vorgegangen („Kaufen Sie, wir fahren erst zum versprochenen Ausflugsziel wenn mindestens 10 Rheumadecken verkauft sind“); oder einer der Gäste gehört zum veranstaltenden Unternehmen und macht den Anfang, indem er begeistert irgend etwas kauft, diese sind oft auch verkaufspsychologisch geschult.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaffeefahrt

auf deutsch aus dem 1800€ gwinn wird schnel leine rheumadecke (od. ähnliches) für 3000€.
außerdem sollten sie die gewinnbenachrichtigung einmal genau lesen, dort wird irgendwo zu finden sein das sie nur mit einkäufen verrechnet sein wird. sollte das nicht der fall sein wird derjenige recht schnell sein geschäft dichtmachen u. sie lbeiben auf ihrer forderung u. den anwalts/gerichtskosten sitzen.
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