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Arbeitnehmer kündigt
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deralleshabenwill
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 19:53    Titel: Arbeitnehmer kündigt Antworten mit Zitat

Hallo

folgender Sachverhalt

AN hat neuen AG gefunden und unterschreibt Vertrag
Danach kündigt AN bei seinem AG mit einer Frist von 5Monaten(verlängerte Kündigungsfristen für den AN gelten auch für den AG steht im Vertrag)

Nach Ablauf von 3Monaten erhält der AN vom gekündigten AG ein neues Vertragsangebot
und würde diesem zustimmen.

Wie steht es jetzt um den neuen AG? Kann der Vertrag vor Antritt der Arbeit gekündigt werden und wie muss AN kündigen?

MFG
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 21:07    Titel: Re: Arbeitnehmer kündigt Antworten mit Zitat

deralleshabenwill hat folgendes geschrieben::


Wie steht es jetzt um den neuen AG? Kann der Vertrag vor Antritt der Arbeit gekündigt werden und wie muss AN kündigen?

MFG


Wenn es im Vertrag nicht anders geregelt ist kann der AN den Vertrag vorher mit der vereinbarten Frist kündigen ja.

Allerdings würde ich eher davor warnen beim alten AG zu bleiben, das Vertrauensverhältnis wird nie mehr sein wie vorher.

MfG
Matthias
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LeoLo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 985

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 06:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ob ein Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn gekündigt werden kann und wann im entsprechenden Falle die Kündigungsfrist zu laufen beginnt, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag selber. Ist die Kündigung vor Arbeitsaufnahme ausgeschlossen oder offensichtlich ungewollt, könnte man höchstens versuchen, den AV im Einvernehmen mit dem AG aufzuheben. Ohne die Vereinbarungen (insbesondere Dauer der Küfrist, Probezeitvereinbarung, evtl Mindestvertragslaufzeit, Vertragsstrafe) im Wortlaut zu kennen, ist das gar nicht abzuschätzen.

Gruß,
LeoLo
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deralleshabenwill
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 14:39    Titel: Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo

im vertrag des AN ist keine Kündigungsfrist bzw. Probezeit vereinbart.
Es heist es gelten die Kündigungsfristen.
sollte die Kündigung als vorankündigung mündlich in einem telefonat erfolgen oder reicht die schriftform mit eingeschriebenem Brief mit Rückantwort?

was bringt es wenn man die Arbeit antritt und am ersten Tag gleich kündigt?
AN sollte am 1.Sept.07 seine neue Arbeit beginnen.

Nun wurde vom alten AG nach langem gespräch (aussprache) eine neue Basis geschaffen.

AN hat allerdings denn Vorbehalt ob er bei einem Rücktritt nicht sein gesicht verliert bzw wer steht besser oder schlechter da?Das sind die Gewissensfragen des AN
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 14:42    Titel: Re: Kündigung Antworten mit Zitat

deralleshabenwill hat folgendes geschrieben::
sollte die Kündigung als vorankündigung mündlich in einem telefonat erfolgen oder reicht die schriftform mit eingeschriebenem Brief mit Rückantwort?


Beides.

Zitat:
AN hat allerdings denn Vorbehalt ob er bei einem Rücktritt nicht sein gesicht verliert bzw wer steht besser oder schlechter da?Das sind die Gewissensfragen des AN


Weshalb sollte der AN sein Gesicht verlieren? Vor wem?

Inkognito
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deralleshabenwill
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 15:23    Titel: Kündigung Antworten mit Zitat

Das Gesicht verlieren vor dem alten neuen AG
Das AN sich erpressbar macht?Zur Info sollte man wissen das AN 50Jahre alt ist

der ganz neue AG ist AN im Prinzip dann wurscht
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 15:28    Titel: Re: Kündigung Antworten mit Zitat

deralleshabenwill hat folgendes geschrieben::
Das Gesicht verlieren vor dem alten neuen AG


Da sehe ich kein Problem. Es ist nicht so ungewöhnlich, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nach einer Kündigung 'kauft'.

Zitat:
Das AN sich erpressbar macht?Zur Info sollte man wissen das AN 50Jahre alt ist


Inwiefern erpressbar? Er dürfte kaum erpressbarer werden, als er vor seiner Kündigung war.

Zitat:
der ganz neue AG ist AN im Prinzip dann wurscht


Ja, aber das muss nicht bedeuten, dass man ihm den Entschluss nicht dennoch frühzeitig mitteilt und die Sache mit einem kleinen Telefonat sauber erledigt.

Inkognito
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deralleshabenwill
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 15:34    Titel: AN hat gekündigt Antworten mit Zitat

Hallo

Das der neue AG eine ordentlich Info zu bekommen hat (wenn beim alten AG alles geklärt ist)
versteht sich für AN von alleine. Wer weis ob man sich wieder mal begegnet.

Erpressbar meinte AN in Bezug auf das Alter denn AN glaubt wenn er sich jetzt für alten AG entscheidet dann bis zum Eintritt ins Rentenalter und umso älter AN wird desto unwahrscheinlicher wird dann doch ein Wechsel

was allerdings beim ganz neuen AG AN erwartet steht natürlich auf in den Sternen
beim alten weis mann was man hat
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja ich hab ja schon gesagt, man sollte das eigentlich nicht machen, sich zurück kaufen lassen. Das Verhältnis wird sicher nicht mehr wie früher sein.

MfG
Matthias
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deralleshabenwill
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Matthias

im Prinzip denkt AN schon auch so aber die ganzen Gespräche verliefen sehr positiv und es wurde einiges zurecht gerückt

allerdings gilt zu Bedenken

AG befindet sich derzeit in einer angespannten Personalsituation
d.h. viele Aufträge und keine r da der sie macht
und
AN hat sehr viel Knowhow
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Na ja ich hab ja schon gesagt, man sollte das eigentlich nicht machen, sich zurück kaufen lassen. Das Verhältnis wird sicher nicht mehr wie früher sein.

MfG
Matthias

Nö, sehe ich nicht so. Ich war mal in der selben Situation. Ich hatte auch kein Problem damit, mich vom alten AG wieder "kaufen" zu lassen. Und unser Verhältnis danach war besser als je zuvor: Teil meines "Kauvertrages" war, daß ich nur ganz bestimmte Tätigkeiten mache (die ich wollte). Und der AG hat immer daran gedacht, wie schlecht es ihm ging, als ich nicht mehr da war... Wir sind erst nach vielen Jahren wieder auseinander gegangen. Sehr glücklich
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheidungen muss man schon selbst treffen im Leben.

Wenn man ein gesuchter Experte ist wird man aber auch beim neuen AG nicht scheitern,
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deralleshabenwill
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 16:08    Titel: kündigung Antworten mit Zitat

@matthias

die entscheidung muss AN alleine treffen OK !

der neue Job wäre für AN eine ganz neue Welt was nichts mit dem bisherigen zu tun hat
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 16:12    Titel: Re: kündigung Antworten mit Zitat

deralleshabenwill hat folgendes geschrieben::
@matthias

die entscheidung muss AN alleine treffen OK !

der neue Job wäre für AN eine ganz neue Welt was nichts mit dem bisherigen zu tun hat


Na ja dann ist die Frage wieso man sowas überhaupt macht? Sich nen Job suchen in dem man seine alten Erfahrungen nicht einbringen kann. Dann bleib lieber bei deinem alten AG.
Mfg
Matthias
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
matthias. hat folgendes geschrieben::
Na ja ich hab ja schon gesagt, man sollte das eigentlich nicht machen, sich zurück kaufen lassen. Das Verhältnis wird sicher nicht mehr wie früher sein.

MfG
Matthias

Nö, sehe ich nicht so. Ich war mal in der selben Situation. Ich hatte auch kein Problem damit, mich vom alten AG wieder "kaufen" zu lassen. Und unser Verhältnis danach war besser als je zuvor: Teil meines "Kauvertrages" war, daß ich nur ganz bestimmte Tätigkeiten mache (die ich wollte). Und der AG hat immer daran gedacht, wie schlecht es ihm ging, als ich nicht mehr da war... Wir sind erst nach vielen Jahren wieder auseinander gegangen. Sehr glücklich


Na ja man kann sicher nichts verallgemeinern auch nicht deine Erfahrung. Die Gefaht ist halt gross dass der AG einem zurück kauft weil er halt genau in dem Moment nicht auf den AN verzichten kann weil er ohne ihn in grosse Probleme kommt, wenn aber dann die nöchste Krise kommt und er denkt: Wen könnte ich denn kündigen, ach der XY der wollte uns eh untreu werden und wollte uns in grösster Not mit viel Arbeit hängen lassen, Wie gesagt das kann passieren muss aber nicht.

Das ist so ähnlich wie beim Pokern du kannst 5 mal gewinnen mit irgend nem bescheuerten Blatt und 5 mal verlieren mit 2 Assen. Trotzdem gewinnt man im Durchschnitt mit 2 Assen mehr als mit 2 kleinen Zahlen.

MfG
Matthias
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