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Doppelte Haushaltsführung Freiberufler, Selbständige

 
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Tenley1974
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 16:44    Titel: Doppelte Haushaltsführung Freiberufler, Selbständige Antworten mit Zitat

Frau K ist selbständig als Freiberuflerin tätig und hat ihre Kundschaft im Ort X, wo sie sich niedergelassen hat und von deren Wohnung sie die Kunden aus betreut (z.B. als Journalistin arbeitet sie in der Redaktion der örtlichen Zeitung). Im 180 km entfernten Ort Y hat sie ein Haus gebaut, wo sie wegen Familie etc. am WoE hinfährt und wohnt.

Frage:

- kann sie als Freiberuflerin Kosten f. doppelte Hausshaltsführung ansetzen?
- wo soll sie diese Kosten erfassen (nur in Anlaga N vorgesehen?). Ganz normal als Ausgabe in der Einnahme-Überschussrechnung?

Danke für die Hilfe.
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Lischi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Die Kosten sind als Betriebsausgabe in der Einnahme-Überschussrechnung anzusetzen!

Gruß
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Finanzwirt
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt hier keine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung, weil hier private Veranlassung vorliegt. Soweit ich das sehe ist die Begründung der doppelten Haushaltsführung privat und nicht betrieblich veranlasst.
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Lischi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, richtig....es kommt natürlich auf die Zeitliche Abfolge an!

Wenn der Hausahlt nach "Errichtung der Betriebsstätte" begründet wurde, haben wir keine DHF...es kommt wie immer drauf an!

...wieder nicht genau gelesen!
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Tenley1974
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Es sollte vielleicht noch gesagt werden, dass Frau K zusätzlich noch auf Lohnsteuerkarte beim überregionalen TV-Sender in der Stadt arbeitet.

Da dieser Arbeitgeber wie auch alle Kunden aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit (in deren Räumen sie hin und wieder arbeitet) sich in der Stadt X befinden, liegt m.E. keine private Veranlassung vor. Warum sollte es auf die zeitliche Abfolge ankommen?
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