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Verfasst am: 09.07.07, 15:28 Titel: Ratsmitglied zum Mandatsverzicht zwingen?
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Gerade wenn, wie z. B. in Rheinland-Pfalz, die Mitglieder eines Gemeinderats bei Ihrer Wahl neben den über die Liste der jeweiligen Partei oder Wählervereinigung auch ausdrücklich erhaltene, persönliche Stimmen bekommen haben, haben die Gerichte bisher bei Verfahren, die - z. B. bei Verlassen einer Partei, Wählervereinigung oder jeweiligen Fraktion - das Ziel eines Mandatsentzugs verfolgten, regelmäßig (und konträr den ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers) entschieden, dass ein solches "persönliches" Mandat behalten werden darf.
Leider finde ich keinen Fall dokumentiert, der sich mit einer Situation beschäftigt, bei der die von einem Mandatsträger verlassene politische Gruppierung oder Fraktion durch diesen Austritt so elementar geschädigt wurde, dass sie z. B. ihren Fraktionsstatus verloren hat, was dann u. a. zur Folge hat, dass sie nicht mehr das Recht hat, Anträge stellen zu dürfen.
In einer solchen Situation würde ja dem Rechtsgut des "persönlich erworbenen Mandats" - das ja nb. ohne dass der Kandidat von den Mitgliedern der jew. Gruppierung auf die Liste gewählt worden wäre, nicht hätte erworben werden können - das Rechtsgut der Handlungsfähigkeit einer gewählten politischen Gruppe gegenüberstehen, die so nicht mehr imstande ist, ihren als Partei oder Wählervereinigung erhaltenen Wählerauftrag wahr zu nehmen..
Gibt es einen Präzedenzfall, bei dem in einer so speziellen Situation von einem Gericht eine Abwägung vorgenommen wurde?
Dass der Verfall der ehemaligen Volksparteien SPD und CDU so schnell voranschreitet hätte ich ja nicht gedacht.
An die Strafrechtler: Gehe ich recht in der Annahme, das § 106 StGB hier (leider) keine Anwendung findet? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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