Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Steuerpflicht Selbständige
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Steuerpflicht Selbständige

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ratlos44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 06:44    Titel: Steuerpflicht Selbständige Antworten mit Zitat

Hey;
Person A ist seit 11/05 selbständig tätig. In 05 wurden noch keine Umsätze erzielt, in 2006 im Rahmen einer bwa Verluste iHv ca 600€....für 2007 zeichnen sich Gewinne iHv von ca 15000€ ab.

Gibt es Freibeträge, bzw. ab welchem Umsatz(oder Gewinn) wird versteuert und wenn in welcher %-Höhe?
Ganz grds.: für wen lohnt sich getrennt, bzw gemeinsame Veranlagung mit dem Ehegatten, wen dieser in der Elternzeit ist und an sich im festen Angestelltenverhältnis?

merci***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 10.07.07, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

Oha...

Bester Tipp den man hier geben kann: steuerliche Beratung in Anspruch nehmen!

Um hier vernünftig rechnen zu können fehlen viel zu viele Angaben.

Und wie ist das mit der USt?
Nach oben
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 07:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gibt es Freibeträge, bzw. ab welchem Umsatz(oder Gewinn) wird versteuert und wenn in welcher %-Höhe?

Bei Ehegatten fällt Steuer ab einem Betrag von 15.328 Euro zu versteuerndem Einkommen an (d.h. Gewinn und sonstige Einkünfte, abzgl. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc etc etc = zu versteuerndes Einkommen)!
Der %-Satz steigt mit höherem z.v.E.!
Hier Pfeil www.abgabenrechner.de einfach z.v.E. eingeben und Steuerbeträge ablesen!

Zitat:
Ganz grds.: für wen lohnt sich getrennt, bzw gemeinsame Veranlagung mit dem Ehegatten, wen dieser in der Elternzeit ist und an sich im festen Angestelltenverhältnis?

Das kann man so, allgemein schlecht sagen!
Grds. ist die Zusammenveranlagung immer günstiger, wenn ein Elternteil in Elternzeit ist, da keine Einkünfte vorhanden (abgesehen, bei Geburt des Kindes, vom Mutterschaftsgeld Pfeil Progressionsvorbehalt /aber dies ist i.d.R. geringfügig!) !

Wenn ein Ehegatte selbständig ist und einer ist nichtselbständig tätig ist, braucht man konkrete Zahlen um hier etwas sagen zu können!

Beste Grüße

wolf25
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ratlos44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

wen A das recht versteht, kann es also sein, dass man bei 15328€ keine Steuern bezahlt, bei 16.000€ bereits XY% Abgebane hat, sodass man weniger bekommt, als wenn man weniger z.v.E. erwirtschaftet hätte?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nein!
Angenommen man hat ein z.v.E. von 16.000,-- !
Dann wäre ein Betrag von 672,-- zu versteuern!
Sagen wir mal, da würden 200 Euro Steuer anfallen (nur Zahlenbeispiel),
also tritt dieser Fall....
ratlos44 hat folgendes geschrieben::
sodass man weniger bekommt, als wenn man weniger z.v.E. erwirtschaftet hätte?

...nicht ein !

... Denn, es blieben von den 16.000 Euro nach abzug der Steuern noch 15.800,-- übrig!

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ratlos44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

cool...da wird sich der A aber freuen!
letzte Frage: wie kann man den Wolf25 bewerten? Ich scheine zu wenig renomé-Punkte zu haben....ab wieviele ist es möglich? wie bekommt man Punkte?? Und wehe, wenn diese Frage verschoben wird:-)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ab zwei 2 Bewertungspunkte (glaub ich), die Ihnen andere User geben, aufgrund eines hilfreichen Beitrags !

Aber danke für den Versuch Sehr glücklich

Beste Grüße

wolf25
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 10.07.07, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ab 50 Beiträgen soweit ich weiss...

Ich hab wolf25 aber schon für seine Geduld hier positiv bewertet!

Edit: Kann nicht sein, ratlos44 hat schon 72 Beiträge....
Ich konnte aber auch schon mit einem grünen Punkt bewerten...
Ich geh mal auf die Suche....
Nach oben
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nein, ab 50 Beiträgen soweit ich weiss...

+ 2 Renommepunkte glaub ich !

Zitat:
Ich hab wolf25 aber schon für seine Geduld hier positiv bewertet!

Ich danke dir Winken

Zitat:
Ich konnte aber auch schon mit einem grünen Punkt bewerten...

Meinst du die grünen "Boller" unter deinem Nick, oder Renommeepunkte ?

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 10.07.07, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mein die grünen Boller.

Ich bin sicher ich durfte schon bewerten als ich nur einen hatte!

Vielleicht darf man bewerten sobald man selbst positiv bewertet wurde?

Kann aber auch fast nicht sein, meine ersten Renommee-Punkte waren "Standard-Renommepunkte"?
Nach oben
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nee nee.. Das meinte ich nicht !
Die grünen Boller sind uninteressant !

Die Renommeepunkte im Profil meinte ich.. Da braucht man zusätzlich zum Standardpunkt zusätzlich 2 (?) Bewertungspunkte (die man auch mit einer Bewertung erhalten kann)!

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.