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ratlos44 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 389 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 10.07.07, 06:44 Titel: Steuerpflicht Selbständige |
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Hey;
Person A ist seit 11/05 selbständig tätig. In 05 wurden noch keine Umsätze erzielt, in 2006 im Rahmen einer bwa Verluste iHv ca 600€....für 2007 zeichnen sich Gewinne iHv von ca 15000€ ab.
Gibt es Freibeträge, bzw. ab welchem Umsatz(oder Gewinn) wird versteuert und wenn in welcher %-Höhe?
Ganz grds.: für wen lohnt sich getrennt, bzw gemeinsame Veranlagung mit dem Ehegatten, wen dieser in der Elternzeit ist und an sich im festen Angestelltenverhältnis?
merci*** |
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*Clematis* Gast
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Verfasst am: 10.07.07, 07:01 Titel: |
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Oha...
Bester Tipp den man hier geben kann: steuerliche Beratung in Anspruch nehmen!
Um hier vernünftig rechnen zu können fehlen viel zu viele Angaben.
Und wie ist das mit der USt? |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 10.07.07, 07:03 Titel: |
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Zitat: | Gibt es Freibeträge, bzw. ab welchem Umsatz(oder Gewinn) wird versteuert und wenn in welcher %-Höhe?
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Bei Ehegatten fällt Steuer ab einem Betrag von 15.328 Euro zu versteuerndem Einkommen an (d.h. Gewinn und sonstige Einkünfte, abzgl. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc etc etc = zu versteuerndes Einkommen)!
Der %-Satz steigt mit höherem z.v.E.!
Hier www.abgabenrechner.de einfach z.v.E. eingeben und Steuerbeträge ablesen!
Zitat: | Ganz grds.: für wen lohnt sich getrennt, bzw gemeinsame Veranlagung mit dem Ehegatten, wen dieser in der Elternzeit ist und an sich im festen Angestelltenverhältnis?
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Das kann man so, allgemein schlecht sagen!
Grds. ist die Zusammenveranlagung immer günstiger, wenn ein Elternteil in Elternzeit ist, da keine Einkünfte vorhanden (abgesehen, bei Geburt des Kindes, vom Mutterschaftsgeld Progressionsvorbehalt /aber dies ist i.d.R. geringfügig!) !
Wenn ein Ehegatte selbständig ist und einer ist nichtselbständig tätig ist, braucht man konkrete Zahlen um hier etwas sagen zu können!
Beste Grüße
wolf25 |
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ratlos44 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 389 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 10.07.07, 07:24 Titel: |
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wen A das recht versteht, kann es also sein, dass man bei 15328€ keine Steuern bezahlt, bei 16.000€ bereits XY% Abgebane hat, sodass man weniger bekommt, als wenn man weniger z.v.E. erwirtschaftet hätte? |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 10.07.07, 07:27 Titel: |
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Nein!
Angenommen man hat ein z.v.E. von 16.000,-- !
Dann wäre ein Betrag von 672,-- zu versteuern!
Sagen wir mal, da würden 200 Euro Steuer anfallen (nur Zahlenbeispiel),
also tritt dieser Fall....
ratlos44 hat folgendes geschrieben:: | sodass man weniger bekommt, als wenn man weniger z.v.E. erwirtschaftet hätte? |
...nicht ein !
... Denn, es blieben von den 16.000 Euro nach abzug der Steuern noch 15.800,-- übrig!
Gruß |
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ratlos44 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 389 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 10.07.07, 07:50 Titel: |
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cool...da wird sich der A aber freuen!
letzte Frage: wie kann man den Wolf25 bewerten? Ich scheine zu wenig renomé-Punkte zu haben....ab wieviele ist es möglich? wie bekommt man Punkte?? Und wehe, wenn diese Frage verschoben wird:-) |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 10.07.07, 07:59 Titel: |
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Ab zwei 2 Bewertungspunkte (glaub ich), die Ihnen andere User geben, aufgrund eines hilfreichen Beitrags !
Aber danke für den Versuch
Beste Grüße
wolf25 |
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*Clematis* Gast
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Verfasst am: 10.07.07, 08:30 Titel: |
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Nein, ab 50 Beiträgen soweit ich weiss...
Ich hab wolf25 aber schon für seine Geduld hier positiv bewertet!
Edit: Kann nicht sein, ratlos44 hat schon 72 Beiträge....
Ich konnte aber auch schon mit einem grünen Punkt bewerten...
Ich geh mal auf die Suche.... |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 10.07.07, 08:36 Titel: |
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Zitat: | Nein, ab 50 Beiträgen soweit ich weiss... |
+ 2 Renommepunkte glaub ich !
Zitat: | Ich hab wolf25 aber schon für seine Geduld hier positiv bewertet! |
Ich danke dir
Zitat: | Ich konnte aber auch schon mit einem grünen Punkt bewerten... |
Meinst du die grünen "Boller" unter deinem Nick, oder Renommeepunkte ?
Gruß |
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*Clematis* Gast
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Verfasst am: 10.07.07, 08:39 Titel: |
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Ich mein die grünen Boller.
Ich bin sicher ich durfte schon bewerten als ich nur einen hatte!
Vielleicht darf man bewerten sobald man selbst positiv bewertet wurde?
Kann aber auch fast nicht sein, meine ersten Renommee-Punkte waren "Standard-Renommepunkte"? |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 10.07.07, 08:41 Titel: |
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Nee nee.. Das meinte ich nicht !
Die grünen Boller sind uninteressant !
Die Renommeepunkte im Profil meinte ich.. Da braucht man zusätzlich zum Standardpunkt zusätzlich 2 (?) Bewertungspunkte (die man auch mit einer Bewertung erhalten kann)!
Gruß |
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