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Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 16:00    Titel: Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen? Antworten mit Zitat

Kabinett: Künftig auch nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen

Meinungen? Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.07.07, 16:03    Titel: Re: Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen? Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Meinungen? Winken
Wird höchsten eine Handvoll Personen im Jahr betreffen, aber bei denen ist's absolut notwendig. Es ist nicht zu vermitteln, warum eine erkennbar tickende Zeitbombe auf die Menschheit wieder losgelassen werden kann... Insoweit aus Sicht der Strafverfolger: Pfeil Zustimmung
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

unter den angeführten voraussetzungen war die gesetzesvorlage schon lange überfällig.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

http://193.99.144.85/tp/r4/artikel/25/25723/1.html
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

guter link.......aber ich möchte trotzdem vom staat die grösstmögliche sicherheit vor straftätern, ohne das mir tiefer in die tasche gegriffen wird.


ich muss mal grundsätzlich anmerken, daß sich mein verständnis für die täter gegen null bewegt. es wird schliesslich niemand zu straftaten gezwungen ( von echten ausnahmen abgesehen).

ich halte den opferschutz immer noch für wichtiger als den täterschutz. das hat auch nichts damit zu tun, daß man täter, auch schwerer straftaten, begnadigen kann wenn keine gefahr mehr von ihnen ausgeht.
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

uuiii.......wegsperren und nicht mehr drum kümmern?

- da sind wir aber von Dead Man Walking nicht mehr weit weg....

Mano
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::

- da sind wir aber von Dead Man Walking nicht mehr weit weg....

Mano



wieso........... Frage
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

weil das so ziemlich das gleiche ist.

Ob der nun bis zu seinem tode in irgendeinem Knast verschimmelt oder gleich auf dem Elektrischen Stuhl Platz nimmt.
What the different?

Mano
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Viel erschreckender als die Konsequenzen dieser Verschaerfung finde ich die Umstaende die dazu fuehren.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
weil das so ziemlich das gleiche ist.

Mano


das sehe ich nicht so. wir leben in einem rechtsstaat. dieser muss nur die vorhandenen mittel ausnutzen und konsequent anwenden.

nur weil ich das übliche mitleid mit den tätern nicht teile und vom staat konsequentes handeln erwarte bin ich noch lange kein befürworter der todesstrafe.

ich habe nur kein verständnis für gewalttäter die aus reiner lust an der gewalt andere fast zu tode prügeln. da interessiert es mich auch nicht ob der täter ein feuchtes kinderzimmer hatte.

da stelle ich nur den anspruch an den staat mich vor solchen tätern zu schützen.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Angeklagter von seinem Recht zu Schweigen gebrauch macht, warum wird er zu Sicherheitsverwahrung verurteilt?

Zitat:
So verurteilten die Gerichte beispielsweise einen Bankräuber, der auf seiner Ganovenehre bestand und seine Komplizen nicht verraten wollte, zu Sicherungsverwahrung.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Jemand der von einem ihm zustehenden Recht gebrauch macht ist also eine Gefahr?
Da erspar ich mir jeden Kommentar.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
es wird schliesslich niemand zu straftaten gezwungen


Uih. Höchst umstritten; aber dann eher eine Frage für das Forum Rechtsphilosophie. Siehe z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Determinismus
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
What the different?


Etliche 1000 Oironen, weil es sicherlich teurer ist, nicht deadmanwalking zu praktizieren.

Nicht zu ernst nehmen Winken



Fraglich ist allerdings aus Sicht des Menschen der dauerhaft weggesperrt wird, ob es nicht wesentlich sinnvoller wäre, die Sicherheit durch Therapie wiederherzustellen, notfalls auch durch medizinische Eingriffe.



Zitat:
Wenn ein Angeklagter von seinem Recht zu Schweigen gebrauch macht, warum wird er zu Sicherheitsverwahrung verurteilt?

Zitat:
So verurteilten die Gerichte beispielsweise einen Bankräuber, der auf seiner Ganovenehre bestand und seine Komplizen nicht verraten wollte, zu Sicherungsverwahrung.


Ich verstehe jetzt als Nichtjurist nicht ganz, welches Recht da zur Anwendung kommen sollte ?

Er hat das Recht, sich nicht selbst zu belasten, unbestritten, aber nur in höchst seltenen Fällen das Recht, andere nicht zu belasten, oder ? Es ist seine freie Entscheidung nicht zur Aufklärung der Straftat beizutragen, aber es zeugt auch von Uneinsichtigkeit, mangelnder Reue etc. pp.
Im obigen Fall hätte ich sogar Verständnis für Zwangsmassnahmen, ...

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Leider steht im Artikel kein Aktenzeichen.
Aber mein Rechtsempfinden ist so, dass ein Taeter bestraft wird, wenn er schweigt und er Milde erfaehrt, wenn er dabei hilft den Fall vollstaendig aufzuklaeren. Eine Sicherungsverwahrung kaeme aber einer Verschaerfung gleich, die man nicht mit einem ausgeuebten Recht begruenden kann, da muesste schon noch viel mehr dazukommen.
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