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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Gast
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Verfasst am: 18.07.07, 16:03 Titel: Re: Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen? |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | Meinungen?  | Wird höchsten eine Handvoll Personen im Jahr betreffen, aber bei denen ist's absolut notwendig. Es ist nicht zu vermitteln, warum eine erkennbar tickende Zeitbombe auf die Menschheit wieder losgelassen werden kann... Insoweit aus Sicht der Strafverfolger: Zustimmung |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 18.07.07, 16:06 Titel: |
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unter den angeführten voraussetzungen war die gesetzesvorlage schon lange überfällig. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 19.07.07, 08:49 Titel: |
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guter link.......aber ich möchte trotzdem vom staat die grösstmögliche sicherheit vor straftätern, ohne das mir tiefer in die tasche gegriffen wird.
ich muss mal grundsätzlich anmerken, daß sich mein verständnis für die täter gegen null bewegt. es wird schliesslich niemand zu straftaten gezwungen ( von echten ausnahmen abgesehen).
ich halte den opferschutz immer noch für wichtiger als den täterschutz. das hat auch nichts damit zu tun, daß man täter, auch schwerer straftaten, begnadigen kann wenn keine gefahr mehr von ihnen ausgeht. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 19.07.07, 09:25 Titel: |
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Moin,
uuiii.......wegsperren und nicht mehr drum kümmern?
- da sind wir aber von Dead Man Walking nicht mehr weit weg....
Mano |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 19.07.07, 09:31 Titel: |
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mano hat folgendes geschrieben:: |
- da sind wir aber von Dead Man Walking nicht mehr weit weg....
Mano |
wieso...........  _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 19.07.07, 09:35 Titel: |
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weil das so ziemlich das gleiche ist.
Ob der nun bis zu seinem tode in irgendeinem Knast verschimmelt oder gleich auf dem Elektrischen Stuhl Platz nimmt.
What the different?
Mano |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 19.07.07, 09:41 Titel: |
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Viel erschreckender als die Konsequenzen dieser Verschaerfung finde ich die Umstaende die dazu fuehren. |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 19.07.07, 09:48 Titel: |
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mano hat folgendes geschrieben:: | weil das so ziemlich das gleiche ist.
Mano |
das sehe ich nicht so. wir leben in einem rechtsstaat. dieser muss nur die vorhandenen mittel ausnutzen und konsequent anwenden.
nur weil ich das übliche mitleid mit den tätern nicht teile und vom staat konsequentes handeln erwarte bin ich noch lange kein befürworter der todesstrafe.
ich habe nur kein verständnis für gewalttäter die aus reiner lust an der gewalt andere fast zu tode prügeln. da interessiert es mich auch nicht ob der täter ein feuchtes kinderzimmer hatte.
da stelle ich nur den anspruch an den staat mich vor solchen tätern zu schützen. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 19.07.07, 10:03 Titel: |
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Wenn ein Angeklagter von seinem Recht zu Schweigen gebrauch macht, warum wird er zu Sicherheitsverwahrung verurteilt?
Zitat: | So verurteilten die Gerichte beispielsweise einen Bankräuber, der auf seiner Ganovenehre bestand und seine Komplizen nicht verraten wollte, zu Sicherungsverwahrung. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 19.07.07, 10:53 Titel: |
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Jemand der von einem ihm zustehenden Recht gebrauch macht ist also eine Gefahr?
Da erspar ich mir jeden Kommentar. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 19.07.07, 11:02 Titel: |
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J_Denver hat folgendes geschrieben:: | es wird schliesslich niemand zu straftaten gezwungen |
Uih. Höchst umstritten; aber dann eher eine Frage für das Forum Rechtsphilosophie. Siehe z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Determinismus _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 20.07.07, 07:57 Titel: |
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Zitat: | What the different? |
Etliche 1000 Oironen, weil es sicherlich teurer ist, nicht deadmanwalking zu praktizieren.
Nicht zu ernst nehmen
Fraglich ist allerdings aus Sicht des Menschen der dauerhaft weggesperrt wird, ob es nicht wesentlich sinnvoller wäre, die Sicherheit durch Therapie wiederherzustellen, notfalls auch durch medizinische Eingriffe.
Zitat: | Wenn ein Angeklagter von seinem Recht zu Schweigen gebrauch macht, warum wird er zu Sicherheitsverwahrung verurteilt?
Zitat:
So verurteilten die Gerichte beispielsweise einen Bankräuber, der auf seiner Ganovenehre bestand und seine Komplizen nicht verraten wollte, zu Sicherungsverwahrung.
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Ich verstehe jetzt als Nichtjurist nicht ganz, welches Recht da zur Anwendung kommen sollte ?
Er hat das Recht, sich nicht selbst zu belasten, unbestritten, aber nur in höchst seltenen Fällen das Recht, andere nicht zu belasten, oder ? Es ist seine freie Entscheidung nicht zur Aufklärung der Straftat beizutragen, aber es zeugt auch von Uneinsichtigkeit, mangelnder Reue etc. pp.
Im obigen Fall hätte ich sogar Verständnis für Zwangsmassnahmen, ...
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 20.07.07, 11:19 Titel: |
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Leider steht im Artikel kein Aktenzeichen.
Aber mein Rechtsempfinden ist so, dass ein Taeter bestraft wird, wenn er schweigt und er Milde erfaehrt, wenn er dabei hilft den Fall vollstaendig aufzuklaeren. Eine Sicherungsverwahrung kaeme aber einer Verschaerfung gleich, die man nicht mit einem ausgeuebten Recht begruenden kann, da muesste schon noch viel mehr dazukommen. |
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