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... In diesem Fall wäre zu überprüfen, ob eine Betreuung in der Lebensführung vorliegen kann.
Hallo leonard,
bezüglich der Jugendreisen von Jugendorganisationen wäre dies bejahen. Ein volljähriger Jugendgruppenleiter würde strafbar machen, wenn er während dieser Reise mit einer unter 16jährigen ein sexuelles Verhältnis hat. Über einen zivilrechtlichen Vertrag liegt für die Urlaubszeit eine Betreuung in der Lebensführung vor. Schließen die Eltern der 15jährige sinngemäß einen ähnlichen Betreuungsvertrag ab, dann liegt m.E. ein Betreuungsverhältnis vor, wenn auch nur für die Urlaubszeit.
ja, an Klassenfahrten habe ich bereits gestern gedacht, aber hier liegt der Fall etwas anders. Wenn die Erziehungsberechtigten dem volljährigen Freund die minderjährige Tochter "anvertrauen", wohlwissend, dass sie auch in einem Doppelzimmer übernachten werden, liegt dann tatsächlich einen Betreuungsverhältnis vor?
Jugendgruppenleitern einer Jugendgruppenorganisation sind meist ausgebildete Personen die in der Regel dafür (evtl. gegen Honorar) beauftragt werden. Hier ist der Auftrag zur Betreuung eindeutig vorhanden.
Aber, ist ein Freund der mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in diesem speziellen Fall auch mit dieser Aufgabe beauftragt worden? Hier habe ich eben meine Zweifel. _________________ LG Leonardo
Verfasst am: 07.08.07, 14:28 Titel: Urlaub in Italien mit minderjähriger Freundin
Hallo,
meine Freundin und ich wollen heute schon nach Italien Uralub machen. Leider erst heute, haben wir erfahren das man ein Dokument von den Eltern braucht. Sie ist erst 17 ich jedoch bin 19, ich frage mich was brauchen wir und woher bekomme ich einen eventuellen Vordruck? Muss ich die erziehungsberechtigung übernehmen? Oder können wir einfach so reisen. Wie ist das mit dem check-in im Hotel? Bitte um schnelle antwort und eventuellen link für einen Vordruck. Habe bereits das Forum durchsucht bin aber nicht schlau geworden.
Nun dann vereinen wir mal diesen Thread mit dem nur unwesentlich älteren zum gleichen Thema in der Hoffnung, es möge fruchten. _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Tja Nils-Christian, es ist zu spät, sie waren schon gestern weg gen Italien
Ich hab aber gehört, dass das Essen in italienischen Gefängnisse nicht so schlecht sein soll, es wird den beiden bestimmt schmecken _________________ LG Leonardo
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