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Urlaub mit minderjähriger Person in Italien
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

leonard hat folgendes geschrieben::
... In diesem Fall wäre zu überprüfen, ob eine Betreuung in der Lebensführung vorliegen kann. Winken


Hallo leonard,

bezüglich der Jugendreisen von Jugendorganisationen wäre dies bejahen. Ein volljähriger Jugendgruppenleiter würde strafbar machen, wenn er während dieser Reise mit einer unter 16jährigen ein sexuelles Verhältnis hat. Über einen zivilrechtlichen Vertrag liegt für die Urlaubszeit eine Betreuung in der Lebensführung vor. Schließen die Eltern der 15jährige sinngemäß einen ähnlichen Betreuungsvertrag ab, dann liegt m.E. ein Betreuungsverhältnis vor, wenn auch nur für die Urlaubszeit. Winken
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leonard
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 06:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ja, an Klassenfahrten habe ich bereits gestern gedacht, aber hier liegt der Fall etwas anders. Wenn die Erziehungsberechtigten dem volljährigen Freund die minderjährige Tochter "anvertrauen", wohlwissend, dass sie auch in einem Doppelzimmer übernachten werden, liegt dann tatsächlich einen Betreuungsverhältnis vor?

Jugendgruppenleitern einer Jugendgruppenorganisation sind meist ausgebildete Personen die in der Regel dafür (evtl. gegen Honorar) beauftragt werden. Hier ist der Auftrag zur Betreuung eindeutig vorhanden.

Aber, ist ein Freund der mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in diesem speziellen Fall auch mit dieser Aufgabe beauftragt worden? Hier habe ich eben meine Zweifel.
_________________
LG Leonardo
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monsta
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

huiuiui....

eine woche urlaub in italien kann ganz schön kompliziert sein...

bin ma gespannt ob sich zu dem thema "erziehungsauftrag" noch ein paar beiträge finden...


monsta
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Black
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.08.07, 14:28    Titel: Urlaub in Italien mit minderjähriger Freundin Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Freundin und ich wollen heute schon nach Italien Uralub machen. Leider erst heute, haben wir erfahren das man ein Dokument von den Eltern braucht. Sie ist erst 17 ich jedoch bin 19, ich frage mich was brauchen wir und woher bekomme ich einen eventuellen Vordruck? Muss ich die erziehungsberechtigung übernehmen? Oder können wir einfach so reisen. Wie ist das mit dem check-in im Hotel? Bitte um schnelle antwort und eventuellen link für einen Vordruck. Habe bereits das Forum durchsucht bin aber nicht schlau geworden.

mfg

Black
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nce
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 07.08.07, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nun dann vereinen wir mal diesen Thread mit dem nur unwesentlich älteren zum gleichen Thema Winken in der Hoffnung, es möge fruchten.
_________________
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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leonard
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Tja Nils-Christian, es ist zu spät, sie waren schon gestern weg gen Italien Lachen

Ich hab aber gehört, dass das Essen in italienischen Gefängnisse nicht so schlecht sein soll, es wird den beiden bestimmt schmecken Winken
_________________
LG Leonardo
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