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Rauchverbot - Nichtraucherschutzgesetz

 
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hollriede
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 10:17    Titel: Rauchverbot - Nichtraucherschutzgesetz Antworten mit Zitat

Ein Verein X besitzt eine vereinseigene Gaststätte und verpachtet diese an eine Person Y, die für die Beweirtung zuständig ist.

Die Bewirtung erfolgt sowohl gegenüber den Vereinsangehörigen als auch gegenüber von "vereinsfremden" Zuschauern etc.

Kann dieser Verein / Gaststättenpächter das Rauchverbot umgehen, indem er die Räumlichkeit für eine "Geschlossene Gesellschaft" ausweist?
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Von wo kommt denn der Verein weg - also aus welchem Bundesland?

Bestimmt denn das (Landes-) Recht ein generelles Rauchverbot für Kneipen, Bars, etc.?

Denn, wo kein Verbot, da auch kein Erfordernis zur Umgehung. Winken
_________________
Null Komma
***
nix
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hollriede
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Von wo kommt denn der Verein weg - also aus welchem Bundesland?


Aus Niedersachen. Hier wird das Gesetz schon zum 01.08.2007 eingeführt und sieht bei Gaststätten lediglich die Ausnahme vor, dass in vollkommen abgetrennten, abgeschlossenen Nebenräumen ein Raucherraum installiert werden darf.
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Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.07.07, 02:00    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Bestimmt denn das (Landes-) Recht ein generelles Rauchverbot für Kneipen, Bars, etc.?

Ja. Winken
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
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Lara II
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 327

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann dieser Verein / Gaststättenpächter das Rauchverbot umgehen, indem er die Räumlichkeit für eine "Geschlossene Gesellschaft" ausweist?

Wohl eher nicht. Vorgestern wurde in den NDR(?)-Nachrichten vermeldet, dass das Rauchverbot in Gaststätten auch für private Feiern und geschlossene Gesellschaften gilt.
_________________
Gruß
Lara

Ich bitte um Verständnis, daß ich mich nur an Diskussionen hier im Forum beteilige und daher keine an mich versandten Privaten Nachrichten beantworte.
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