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Jemand ist Single, hat nur eine ganz normale Lohnsteuerkarte Kl1, keine Kinder , wohnt in seiner Eigentumswohnung, und verdient auch nix dabei?
Bei seiner letzten Lohnsteuererklärung hat er 0,66 Cent wiederbekommen, also +-0, und verdienstmässig ist es gleichgeblieben.
Muss er in Zukunft eine Lohnsteuererklärung machen?
Wenn nicht noch zusätzlich Dinge vorliegen, die nicht im Sachverhalt stehen, wie zB Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, Lohnersatzleistungen, Zinsen über den Freibeträgen etc...
Dann muss man nicht abgeben.. Dabei handelt es sich um eine reine Antragsveranlagung..
DH man wird nicht aufgefordert, sondern hat nach Ablauf des Veranlagungszeitraums 2 Jahre Zeit in denen man abgeben kann!
Was ist mit einer EIgentumswohnung, ist doch Vermögen (selbst genutzt), da muss mann auch nichts angeben?
Nö.. Evtl. könnte man Eigenheimzulage beantragen..
Aber wie schon gesagt, auch die Wohnung hat in der Einkommensteuererklärung nichts zu suchen und verpflichtet auch nicht zur Abgabe !
Aber bei einer Eigentumswohnung könnten in 2006 höchstwahrscheinlich haushaltsnahe Dienstleistungen angefallen sein, so dass eventuell ein paar Euro Erstattung rausspringen...
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