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Lohnsteuer Pflicht

 
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Frank123456
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 38
Wohnort: 123

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 21:27    Titel: Lohnsteuer Pflicht Antworten mit Zitat

Hallo,

eine kurze Frage?

Jemand ist Single, hat nur eine ganz normale Lohnsteuerkarte Kl1, keine Kinder , wohnt in seiner Eigentumswohnung, und verdient auch nix dabei?
Bei seiner letzten Lohnsteuererklärung hat er 0,66 Cent wiederbekommen, also +-0, und verdienstmässig ist es gleichgeblieben.

Muss er in Zukunft eine Lohnsteuererklärung machen?
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Wenn nicht noch zusätzlich Dinge vorliegen, die nicht im Sachverhalt stehen, wie zB Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, Lohnersatzleistungen, Zinsen über den Freibeträgen etc...

Dann muss man nicht abgeben.. Dabei handelt es sich um eine reine Antragsveranlagung..
DH man wird nicht aufgefordert, sondern hat nach Ablauf des Veranlagungszeitraums 2 Jahre Zeit in denen man abgeben kann!

Beste Grüße

wolf25
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Frank123456
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 38
Wohnort: 123

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 21:34    Titel: Lohnsteuer Pflicht Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort,

neine keine Bonis oder Freibeträge nichts davon, richtig langweilige Steuerkarte...
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Frank123456
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 38
Wohnort: 123

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 21:36    Titel: Eigentumswohnung Antworten mit Zitat

Was ist mit einer EIgentumswohnung, ist doch Vermögen (selbst genutzt), da muss mann auch nichts angeben?
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Gut.. Dann ist es so wie ich oben geschrieben habe !

Gruß
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was ist mit einer EIgentumswohnung, ist doch Vermögen (selbst genutzt), da muss mann auch nichts angeben?

Nö.. Evtl. könnte man Eigenheimzulage beantragen..
Aber wie schon gesagt, auch die Wohnung hat in der Einkommensteuererklärung nichts zu suchen und verpflichtet auch nicht zur Abgabe !

Gruß
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Aber bei einer Eigentumswohnung könnten in 2006 höchstwahrscheinlich haushaltsnahe Dienstleistungen angefallen sein, so dass eventuell ein paar Euro Erstattung rausspringen...
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