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Grundfreibetrag

 
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MaximG
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.08.07, 12:24    Titel: Grundfreibetrag Antworten mit Zitat

Hallo ihr Lieben,

Ich habe gerade mein Abi geschrieben und warte jetzt sehnsüchtig darauf am 1.Oktober meinen Wehrdienst leisten zu dürfen. Studieren kann ich demnach erst im nächsten Jahr.
Bis Oktober will ich jetz noch ca 5-7 Wochen arbeiten gehen und verdiene dabei aber deutlich über 400€ im Monat. Muss ich dafür irgendwelche Steuern zahlen, wenn ich insgesamt im Jahr nicht mehr als die siebentausendschlagmichtot Euro Freibetrag verdiene?
Zählen da die ansich Steuerfreien Bezüge vom Bund dazu?
Was muss ich machen, um den Freibetrag geltend zu machen?
Oder gibts da noch andere Möglichkeiten weitestgehend unbeschadet mein Geld mit nach hause zu nehmen?
Und was muss ich evtl sonst noch an Abgaben bezahlen?

Wär nett, wenn mit dabei jemand weiterhelfen könnte.
Danke im voraus
MaximG
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 05.08.07, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hi !

Zitat:
und warte jetzt sehnsüchtig darauf am 1.Oktober meinen Wehrdienst leisten zu dürfen.

Löblich, löblich Lachen

Zitat:
nicht mehr als die siebentausendschlagmichtot Euro Freibetrag

7.664 !

Zitat:
Bis Oktober will ich jetz noch ca 5-7 Wochen arbeiten gehen und verdiene dabei aber deutlich über 400€ im Monat.

Was is´n deutlich !?

Kurz und knapp.. Ob Lohnteuer und Annexsteuern anfallen kannst du dir hier durchrechnen!

Aber wenn Steuer anfällt und abgeführt wird, bekommst du die im Wege der Einkommensteuererklärung natürlich wieder, vorausgesetzt du liegst unter der "Schlag-Mich-tod-Grenze" Winken

Zitat:
Zählen da die ansich Steuerfreien Bezüge vom Bund dazu?

Nö !

Zitat:
Und was muss ich evtl sonst noch an Abgaben bezahlen?

Evtl Sozialabgaben !

Beste Grüße

wolf25
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MaximG
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.08.07, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die schnelle Antwort!

Zitat:
Was is´n deutlich !?


Ich rechne mit ca 2000€ Brutto in den 5-7 Wochen

Und für die Inanspruchnahme des Freibetrags muss ich vorher nichts machen?
Stimmt es, dass es da keine Rückerstattung gibt, wenn die Steuer pauschalisiert abgeführt wird (hab da was von pauschal 25% gehört...)?

Gruß MaximG
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 05.08.07, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Danke erstmal für die schnelle Antwort!

Nichts zu danken ! Winken

Zitat:
Ich rechne mit ca 2000€ Brutto in den 5-7 Wochen

Supi ! Winken

Zitat:
Und für die Inanspruchnahme des Freibetrags muss ich vorher nichts machen?

Nö.. Geht alles seinen Weg !

Zitat:
dass es da keine Rückerstattung gibt, wenn die Steuer pauschalisiert abgeführt wird

Exakt.. Pauschal ist nunmal pauschal.. Und damit "für immer weg" ! Winken


Beste Grüße

wolf25
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chrissyst
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 221

BeitragVerfasst am: 06.08.07, 06:40    Titel: Antworten mit Zitat

das sind dann wohl die 25% für die kurzfristige beschäftigung. wenn du glück hast, zahlt sie der arbeitgeber Winken

dann bekommst du sogar die 2.000 auf die hand, weil bei der kurzfristigen beschäftigung auch keine sozialabgaben anfallen.
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MaximG
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.08.07, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

danke Smilie
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