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Verfasst am: 13.08.07, 15:37 Titel: Schadensersatz trotz Aufhebung des Mietvertrags
Tach, ich bin neu hier und hätte gerne Einschätzungen zu folgendem Fall. Ich hoffe, ich formuliere das Problem angemessen und weder mit viel zu viel noch mit viel zu wenig Informationen.
Folgende Situation:
Eine Studentin mietet ein Zimmer in einer WG direkt von einem Vermieter an.
Einige Zeit nach Vertragsabschluss erfährt der Vermieter, dass die Studentin eventuell ein Klavier in die Wohnung mitbringen würde.
Die Schlüsselübergabe wird nun vom Vermieter hinausgezögert, die Studentin telefoniert mehrfach mit dem Vermieter oder seiner Frau, für die das Klavier - und die Tatsache, dass es Ihnen verschwiegen wurde - anscheinend ein Problem darstellt. Am Tag, bevor die Studentin einziehen will (dies ist dem Vermieter bekannt), telefoniert sie morgens mit dem Vermieter, die Schlüssel will der Vermieter Abends bei ihr in der alten Wohnung vorbeibringen.
Abends steht die Frau des Vermieters vor der Tür. Sie teilt der Studentin mit, dass sie nicht einziehen könne. Sie bietet an, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Laut Auskunft der Vermietersgattin kann mit einem Aufhebungsvertrag noch Schadensersatz (Umzug bereits organisiert, erneute Wohnungssuche, etc.) gefordert werden, ohne Aufhebungsvertrag allerdings nicht, weil die Studentin "ohne Schlüssel garnichts nachweisen könne" (oder so). Die Frau weigert sich, den Vertrag dazulassen und einen Tag Bedenkzeit zu gewähren.
Die Studentin hat den Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Eine Freundin der Studentin war während des kompletten Gesprächs anwesend.
Jetzt ist meine Frage: Ist es noch möglich, Schadensersatz einzufordern? Nach Abschluss des Aufhebungsvertrags geht das wohl eigentlich nicht. Kann das Verhalten der Vermieterssippe (ihnen ist bekannt, dass Studentin wenig Geld hat, sie haben das bis zum Vorabend des Umzuges hinausgezögert und Schlüsselübergabe vorgetäuscht, Bedenkzeit verweigert, und haben ihr falsche Informationen zu den Konsequenzen des Aufhebungsvertrags gegeben) dazu führen, dass Schadensersatz doch eingefordert werden kann?
Oh, hat schon eine Info gefehlt (hätte man aber aus der Formulierung "Einige Zeit nach Vertragsabschluss..." auch rauslesen können)
Nicht unbedingt. Auch mündliche Verträge sind möglich. Deshalb habe ich auch explizid nach einem schriftlichen Mietvertag gefragt.
Der Mietvertrag weist einen Mietbeginn aus. Stellt der Vermieter die Mietsache zum angegebenen Zeitpunkt nicht zum Gebrauch zur Verfügung, so macht er sich schadenersatzpflichtigt.
Hier wurde der Mietvertrag mittels eines Aufhebungsvertrages beendet. Ich fürchte es dürfte recht schwer werden mit Schadensersatz. Da ja alles nur mündlich besprochen wurde und im Aufhebungsvertrag sehr wahrscheinlich nichts steht. Hat sich die Studentin ordentlich über den Tisch ziehen lassen. Der VM wird jetzt auf den Vertrag verweisen und sagen was seine Frau gesagt hat kann er nichts. Die Frau wird sich an nichts erinnern können und die Freundin der Studentin kann sich wahrscheinlich auch nicht an den genauen Wortlaut usw. erinnern. Denkbar schlechte Chancen für einen Prozess. Den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben war ein Fehler.
Zumal die falschen Meinungen und Rechtsvorstellungen der Vermieterin ja deswegen noch kein Bestandteil des Vertrages werden. Sie wird ja noch ihre Meinung über dies und das sagen dürfen. - Immerhin handelte es sich ja nicht um das Beratungsgespräch einer Rechtsanwältin. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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