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Verfasst am: 12.08.07, 14:23 Titel: Anwalt rückt Daten nicht raus. Darf er das????
Hallo,
die Eltern meines verstorbenen Freundes haben ein Problem mit dem Anwalt.
Die Unterlagen / Daten des Unfalls, an dem mein Freund sein Leben verlohren hat, will der Anwalt nicht rausgeben.
Ich habe irgendwo gelesen, dass die Eltern ein Recht haben Kopien der Unterlagen zu verlangen.
Ich weiss aber nicht, ob diese Information noch aktuell ist und wollte daher hier im Forum einmal nachfragen.
Wäre schön, wenn mir jemand kurz drauf antworten könnte, ob die Eltern ein Recht darauf haben.
Der Anwalt der Eltern / des Sohnes.
Da der Sohn mit dem Firmenwagen während der Arbeitszeit verunglückt ist, ist ein Arbeitsunfall heraus zu schliessen, aber der Arbeitgeber weigert sich zu zahlen, weil er angeblich nichts von der Fahrt wusste (beim Paketdienst... schon klar....).
Und da haben die Eltern einen Anwalt eingeschaltet. Da aber er Fall irgendwie nicht weitergeht, wollten die Eltern des Verstorbenen jetzt einmal in die Daten sehen, was der Anwalt denen aber verwehrt.
Ist der Unfall schon der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet? Wenn ja, was sagt diese? Evtl. ist die Geschichte mit dem Anwalt ja gar nicht mehr nötig?
Falls die Meldung noch nicht erfolgt ist, bitte nicht auf den Arbeitgeber warten, sondern selbst aktiv werden.
Im Zweifelsfall kann sich die Berufsgenossenschaft auch selber die Fakten zusammensuchen.
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
Wie begründet der Anwalt seine Weigerung? Besteht er vielleicht auf die Begleichung einer offenen Vorschussrechnung? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 17.08.07, 06:36 Titel:
eddy_p hat folgendes geschrieben::
Der Anwalt sagt, dass es ihm von oben verboten wurde, Unterlagen (Unfallbericht, Foros etc.) rauszugeben.
Da würde mich ja doch sehr interessieren, wer 'von oben' ist... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Damit könnte die Floskel der StA gemeint sein, die bei jeder Aktenübersendung enthalten ist: Die Akte oder deren Bestandteile dürfen ohne Zustimmung der StA nicht an Dritte weitergegeben werden".
Wobei sich hier die Frage stellt: Ist der eigene Mandant "Dritter" und meint die StA die Originalakte oder auch die Kopie derselben? _________________ _______________________________________________
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