Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auftragsbestätigung und Rechnung - Unterschied.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auftragsbestätigung und Rechnung - Unterschied.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Stuttgart70499
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 14:44    Titel: Auftragsbestätigung und Rechnung - Unterschied. Antworten mit Zitat

In einer Wohnung sollen die Wände verputzt werden. Es wird um einen Kostenvoranschlag gebeten, welcher wie folgt zugeschickt wird: "Putzarbeiten im Stundenlohn aus Nachweis 1,00 Std á 39,00 Euro" zzgl. Material 300 Euro". Es wurde mehrmal mündlich ein Arbeitstag vereinbart. Am ersten Arbeitstag kommt der Estrichleger Meister zu zweit insgesamt 14 Stunden. Die arbeit wurde nicht fertig ein zweiter Tag war notwendig - aber nicht vereinbar. Nochmal 1 Mann 12 Stunden. Die Rechnung komplett knapp 2100 Euro.

Ein Tag wurde vereinbart. Es war auch nie die Rede von 2 Arbeitskräften die jeweils abgerechnet wurden. Wie Mittel hat der Auftraggeber ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

War der Kostenvoranschlag in der Höhe begrenzt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stuttgart70499
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Im Kostenvoranschlag stand nur der Stundenpreis i.H.v. 39 Euro (ohne Anzahlangabe von Personen) sowie Materialbedarf von 300 Euro. Mündlich wurde mehrfach (Zeuge vorhanden) 1 Arbeitstag vereinbart bzw. auch bei Baubesichtigung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 20.08.07, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, der Estrichleger putzt????

Dumm gelaufen, wer solche Verträge macht hats meist nicht......besser gewußt.

Aber wenn A seine Leistung vergütet haben will muss er notfalls klagen und dann entscheidet im Zweifel ein SV über den reellen Preis.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Zukunft: Pauschalpreis vereinbaren und als Eventualposition die Stundenpreise für Meister, geselle und Hilfsarbeiter verlangen. Nun noch den Zusatz das alle über den Pauschalvertrag hinausgehenden Arbeiten schriftlich vom AG genehmigt werden müßen. Dann kann sowas nicht wieder passieren.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
anonym123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.07.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

mh... stimmt wohl. soweit mir bekannt ist, ist das egal wieviel leute die firma hinschickt. halt stundenlohnvertrag. hätte er 3 leute hingeschickt, hätten sie es vielleicht an einem tag geschafft, wär aber am ende die gleiche summe. nächste mal besser pro m² abrechnen! wirst sehen wie schnell die estrichleger verputzen können! Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.