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A hatte einen Verkehrsunfall. Auto überschlagen, ohne Fremdverschulden, keine Verletzten, Auto und herumliegende Teile wurde von der Straße geräumt. Da am Unfallort kein Handynetz verfügbar war fuhr A mit B in ein Autohaus um einen Abschleppwagen zu organisieren. In der Zwischenzeit wurde durch C die Feuerwehr arlamiert deren "Einsatz" (zum Unfallort fahren und wieder heim) A nun in Rechnung gestellt bekommt.
Hier geht es um einen Kostenerstattungsanspruch der Ersatzvornahme. Dies ist ein Frage des Verwaltungs(vollstreckungs)rechts und keine des Verbraucherrechts.
Der Kostenerstattungsanpruch dürfte sich wohl aus dem LandesfeuerwehrG ergeben. Evtl. auch aus dem Landes-VwVG. Dem Grunde nach scheint mir der Anspruch gerechtfertigt, da die bloße Tatsache, dass die Straße geräumt wurde nicht geeignet ist, die Voraussetzungen der RMK der Vollstreckungsmaßnahme (hier: Ersatzvornahme im sofortigen Vollzug) zu beseitigen.
Zuletzt bearbeitet von Agent Provocateur am 05.09.07, 16:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
Abgesehen davon, wird auch nach ausgelaufenem Öl etc. geschaut worden sein und der Fahrer kann froh sein, wenn nicht Kubikmeterweise Erdreich abgetragen und entsorgt werden musste...
1. sind weder öl noch andere flüssigkeiten ausgelaufen! und ..
2. gibt es ein urteil des verwaltungsgerichtes münster (Az. 1 K 3539/04) mit folgendem inhalt ..
rufen nach einem unfall zeugen die feuerwehr, obwohl der fahrer des unfallwagens unverletzt bleib und sein auto selbst von der straße räumen konnte, muss der fahrer nicht für die kosten des rettungseinsatzes der feuerwehr aufkommen.
Dann könnte A das Urteil zu einem Verwaltungsrechtler mitnehmen und selbiges mit ihm/ihr diskutieren _________________ "Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
Würde ein solcher Einsatz ggf. eigentlich von der Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs bezahlt, welches den Einsatz ausgelöst hat? Oder gilt das nicht als "Schaden" (bzw. Folgeschaden), der durch den Betrieb des Fahrzeugs herbeigeführt wurde?
In diesem Fall wurde der Einsatz nicht von der Versicherung bezahlt. Möglich ist dies, die Folge darauß ist ein größerer Anstieg der Prozente für die Versicherungsberechnung ...
Mittlerweile hat A Kontakt zur Kommune aufegnommen und sich im Schreiben auf des o. g. Urteil bezogen. Ergebnis: der Rechnungsbetrag für den Einsatz der FFW wird im vollen Umfang zurück überwiesen.
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