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2,1 Mrd. Steuerschulden
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 09.09.07, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
Aber diese Interna des betroffenen FA werden wir wohl nicht erfahren Auf den Arm nehmen
Das dürfte ganz einfach sein: Da hat irgendeiner sein Hirn nicht eingeschaltet. Und das angesichts der angsprochenen "Sicherungen" wohl mehrfach und sträflich. Und das mehrfache sträfliche Auschschalten des Gehirns dürfte wohl schon gegen die Amtspflichten des/der so tätigen Beamten verstoßen haben. So einen Bescheid darf man einfach nicht rausschicken. Niemals und unter keinen Umständen.

Absurd ist das Ganze trotzdem. Das FA hätte die Beträge ja nie und nimmer beigetrieben. Noch nichtmal der - automatisierte - Versuch, den Betrag vom Konto der Stpfl. abzubuchen, hätte wohl noch für übermäßige Aufregung gesorgt. Die Bank führt das einfach nicht aus und spätestens dann dämmert es im FA.

Aber das wissen wir. Die arme Marktfrau mußte das nicht wissen. Dass die fast der Schlag getroffen hat, das kann man sich schon vorstellen.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 09.09.07, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, im automatisierten Verfahren kann es schon passieren, dass so ein Bescheid rausgeht, das will ich nicht abstreiten.

Automatisierung hat eben nicht nur Vorteile.....

Aber nach dem, was bekannt geworden ist, hat die Marktfrau es ja erst einmal selber im Guten versucht.

Spätestens dann hätten alle Alarmglocken klingeln müssen.
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 09.09.07, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
Naja, im automatisierten Verfahren kann es schon passieren, dass so ein Bescheid rausgeht,
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Bei einer USt-Schuld vom 2 Mrd gab es mit Sicherheit einen Prüfhinweis. Solche Bescheide werden dann i.d.R. nicht automatisch versandt.Aber das ist natürlich alles nur Spekulation.

Vom FA wird zumindest - soweit ersichtlich - nicht vorgetragen, es liege keine Amtspflichtverletzung vor. Die bestreiten nur, dass die Klägerin einen StB hätte einschalten müssen/dürfen. Was ich persönlich für ziemlich absurd halte. Schon eher fraglich ist, ob der wirklich Einspruch hätte einlegen müssen. Oder ob es nicht ein einfacher Antrag nach § 172 AO auch getan hätte (und als solchen Antrag hätte man sicherlich schon einen Anruf beim FA werten müssen). Der hätte allerdings auch schon mindestens ca. 300.000 € gekostet...
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Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 09.09.07, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

towel day hat folgendes geschrieben::
Die bestreiten nur, dass die Klägerin einen StB hätte einschalten müssen/dürfen. Was ich persönlich für ziemlich absurd halte.

Ich auch.

Vermutlich aber mangels anderer Argumente.... Mit den Augen rollen
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manschi
Gast





BeitragVerfasst am: 12.09.07, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Mir geht hier gerade die Geschichte von Astrid Lindgren durch den Kopf, die Vom Staate Schweden irgendwann mal einen Bescheid bekommen hat, sie müsse auf ihr Einkommen ab sofort 102% Steuern bezahlen. War auch so ein Gau.Und sie hat sich wohl gut drüber amüsiert.


Gruß Manuela
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