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Verfasst am: 14.09.07, 11:14 Titel: Presseartikel ausschneiden, scannen und veröffentlichen?
Nehmen wir an in der Presse erscheinen verschiedene Artikel über A.
A schneidet diese Artikel (teilweise mit Bilder) aus, scannt sie und veröffentlicht sie auf seiner Homepage.
1. Darf A das?
2. Falls nicht gerell erlaubt: gibt es Fristen nach denen A das darf? (z.B. nach 10 Jahren)?
Hintergrund: Ein Verein möchte auf seiner Homepage Presseartikel über die Aktionen des Vereins veröffentlichen (ohne weitere Kommentare oder ähnliches). Rubrik: Aus der Presse über uns (oder so ähnlich). _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Nein, zumindestens nicht ohne entsprechende Nutzungsrechte des Verlags. Ausnahme wären Ausrisse im Wege des Zitatrechts, welches aber meines Wissens sehr eng gesteckt ist (mal Suchfunktion bemühen, war schon des öfteren Thema).
Zitat:
Falls nicht gerell erlaubt: gibt es Fristen nach denen A das darf? (z.B. nach 10 Jahren)?
Lichtbilder = 50 Jahre nach Herstellung bzw. Ersterscheinen, Lichtbildwerke = 70 Jahre nach Tod des Urhebers, Pressetext m.E. die 70jährige Frist.
Warum fragt der Verein nicht einfach bei den Verlagen/Redaktionen nach, ob er die Artikel für seine HP nutzen darf?? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Warum fragt der Verein nicht einfach bei den Verlagen/Redaktionen nach, ob er die Artikel für seine HP nutzen darf??
Genau das wird der Verein dann jeweils im Einzelfall tun. Aber ist natürlich mit einem entsprechenden Aufwand verbunden der andersherum einfach nicht anfallen würde.
Ich gehe prinzipiell davon aus, dass der Verlag die Genehmigung erteilt (warum auch nicht?). _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Ja, in der Regel dürfte der Verlag auch das Recht haben Nutzungsrechte zu erteilen, ansonsten den Urheber fragen. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
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