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werbung mit selbstverstaendlichkeiten

 
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delija
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 15:01    Titel: werbung mit selbstverstaendlichkeiten Antworten mit Zitat

Guten Tag, bei uns ist eine Diskussion entstanden, um ein Produkt, vielleicht kann uns ja jemand helfen.

Bei uns ist neues Zigarettenpapier auf den Markt gekomm. Es ist transparent. Nun steht hinten drauf: "Unsere transparenten Paper bestehen zu 100% aus Cellulose, nicht aus Kunststoff und sind daher nicht gesundheitsschädlich":

Der Satz, "nicht aus Kunststoff", ist das Irreführende Werbung? Denn es ist doch logisch das es nicht aus Kunststoff ist, oder nicht? Wäre doch Giftig.

Behaupten die damit, das andere transparenten Blättchen aus Kunststoff sind und deswegen gesundheitsschädlich? Oder betonen die nur, das es nicht giftig ist, um Verbraucherbedenken auszuschließen?

Dank euch für eure Antworten
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sind doch nicht aus Kunststoff. Also wird ja niemand in die irre gefuehrt.
Steht da, dass andere aus Kunststoff sind?
Warum die das hinschreiben fragen sie am besten deren Marketingabteilung.
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delija
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

ja, aber im Jogurt sind auch keine Konservierungsstoffe, und trotzdem darf man nicht drauf schreiben "ohne Konservierungsstoffe"
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delija
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

nein steht nicht, das andere aus kunstoff sind. Aber warum schreiben sie das sie nicht aus Kunststoff sind? Unabhängig vom MArketing, es soll ja ein effekt bewirken. Ein irreführenden?
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Irreführung kann ich auch nicht erkennen, denn hier wird der Werbeempfänger nicht getäuscht. (§ 5 UWG i.V.m. Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 84/450/EG)

Grüße
KurzDa
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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delija
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

"BGH, Urteil vom 22-02-1990 - I ZR 146/88*/Das OLG Karlsruhe ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH zu Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen das Irreführungsverbot verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird. Das OLG hat dementsprechend zutreffend angenommen, daß der Verkehr der Angabe einer Selbstverständlichkeit in einer Werbeanzeige erfahrungsgemäß nur dann eine - über einen lediglich erläuternden Zusatz hinausgehende - die Ware des Werbenden auszeichnende Bedeutung beimißt, wenn diese in der Textgestaltung in besonderem Maße hervorgehoben wird. Denn erst aufgrund der besonderen Betonung eines (objektiv richtigen) selbstverständlichen Umstandes erwartet jedenfalls ein nicht ganz unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise einen besonderen Vorteil, der bei der Ware der Mitbewerber nicht ohne weiteres zu erhalten ist.Im Streitfall fehlt es an einer besonderen Herausstellung der beanstandeten Werbeangabe. Die sich auf den Endpreis für das angebotene Neufahrzeug beziehende Mehrwertsteuerangabe befindet sich nicht in der - durch Fettdruck und größere Schrift - blickfangmäßig vorangestellten Werbeangabe/"

http://www.123recht.net/Geldforderung-nach-Lebenstest__f68908__p3.html
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delija
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man bei jougurt schreibt, ohne Konservierungsstoffen, dann ist es doch auch nicht erlaubt. Obwohl es so ist, führt diese Bemerkung in die Irre. Warum dann diese Bemerkung auf Zigarettenpapier nicht?
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schon richtig, trifft aber hier nicht zu.

Durch den Zusatz "Unsere transparenten Paper bestehen zu 100% aus Cellulose, nicht aus Kunststoff und sind daher nicht gesundheitsschädlich" soll beim Werbeempfänger jedoch nicht die Annahme ausgelöst werden, dass dieses Produkt gegenüber gattungsgleichen Produkten einen Vorteil aufweist, sondern es soll einen ev. Nachteil ausgleichen (das eben Papier auch durchsichtig sein kann).

Grüße
KurzDa
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

delija hat folgendes geschrieben::
wenn man bei jougurt schreibt, ohne Konservierungsstoffen, dann ist es doch auch nicht erlaubt.
Deshalb steht da auch 'Ohne Konservierungsstoffe lt. Gesetz.'

delija hat folgendes geschrieben::
Warum dann diese Bemerkung auf Zigarettenpapier nicht?
Zum einen gibt es wahrscheinlich keine gesetzliche Vorschrift über die Beschaffenheit von Zigarettenpapier, zum anderen dürfte KurzDa Recht haben.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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