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Kaufvertrag per SMS?

 
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Schoko_
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 00:15    Titel: Kaufvertrag per SMS? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Experten :0)

Folgende fiktive Sachlage:

A wohnt mit Mitbewohnerin M in einer WG. Dem Freund F von M gefällt die Couch von A. A braucht sie nicht und leiht die Couch dem F aus. Nach einer Weile macht A dem F per SMS das Angebot, dass er ihm die Couch auch abkaufen kann. F erwidert per SMS, dass er 40 Euro dafür zahlen würde. A antwort ihm (natürlich wieder per SMS Smilie ), dass er mit 50 Euro einverstanden wäre und schickt ihm seine Kontoverbindung. F antwortet jedoch nicht. Seitdem sind ca. 3-4 Monate vergangen und A hat weder eine Antwort (obwohl er F öfter angeschrieben hat) noch den Geldbetrag bekommen. Die Couch ist ebenfalls noch bei F.
Kann A irgendwelche Ansprüche gegen F durchsetzen? Wenn ja, wie? Vieeeeeeeeelen lieben Dank schon mal im Voraus Smilie
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

A kann die Couch abholen oder so, abhängig von den Vereinbarungen beim Ausleihen. Jedenfalls ist es immer noch seine.
Scheinbar scheint ja kein Kaufvertrag zustandegekommen zu sein, da F das im Gegensatz zu seinem anderslautende Angebot von A (50 Euro statt den von F gebotenen 40 Euro) wohl nicht angenommen hat. Insofern dürfte der vorhergehende Zustand (-> Couch wurde geliehen) noch Bestand haben.

Btw ... ob per SMS, per schriftlichem Vertrag oder per Rauchzeichen wäre für das Zustandekommen eines Vertrags bis auf wenige Ausnahmen (Grundstücke z.B.) irrelevant. Entscheidend ist eine übereinstimmende Willenserklärung. Dies scheint hier bezüglich des Kaufs jedoch nicht der Fall zu sein (F bietet 40, A will 50, eine Einigung darüber gab es nicht), wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe.

Gruß
Rena
_________________
The angels have the phone box
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
(F bietet 40, A will 50, eine Einigung darüber gab es nicht), wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe.


Hast Du wohl schon. Tja, wäre der A nicht so gierig gewesen und hätte er nach dem Angebot der 40 Euro zurückgeesemest "ok", dann wäre der Kaufvertrag wirksam und man könnte die 40 Euro fordern.
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