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Verfasst am: 16.09.07, 00:15 Titel: Kaufvertrag per SMS?
Hallo liebe Experten :0)
Folgende fiktive Sachlage:
A wohnt mit Mitbewohnerin M in einer WG. Dem Freund F von M gefällt die Couch von A. A braucht sie nicht und leiht die Couch dem F aus. Nach einer Weile macht A dem F per SMS das Angebot, dass er ihm die Couch auch abkaufen kann. F erwidert per SMS, dass er 40 Euro dafür zahlen würde. A antwort ihm (natürlich wieder per SMS ), dass er mit 50 Euro einverstanden wäre und schickt ihm seine Kontoverbindung. F antwortet jedoch nicht. Seitdem sind ca. 3-4 Monate vergangen und A hat weder eine Antwort (obwohl er F öfter angeschrieben hat) noch den Geldbetrag bekommen. Die Couch ist ebenfalls noch bei F.
Kann A irgendwelche Ansprüche gegen F durchsetzen? Wenn ja, wie? Vieeeeeeeeelen lieben Dank schon mal im Voraus
A kann die Couch abholen oder so, abhängig von den Vereinbarungen beim Ausleihen. Jedenfalls ist es immer noch seine.
Scheinbar scheint ja kein Kaufvertrag zustandegekommen zu sein, da F das im Gegensatz zu seinem anderslautende Angebot von A (50 Euro statt den von F gebotenen 40 Euro) wohl nicht angenommen hat. Insofern dürfte der vorhergehende Zustand (-> Couch wurde geliehen) noch Bestand haben.
Btw ... ob per SMS, per schriftlichem Vertrag oder per Rauchzeichen wäre für das Zustandekommen eines Vertrags bis auf wenige Ausnahmen (Grundstücke z.B.) irrelevant. Entscheidend ist eine übereinstimmende Willenserklärung. Dies scheint hier bezüglich des Kaufs jedoch nicht der Fall zu sein (F bietet 40, A will 50, eine Einigung darüber gab es nicht), wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe.
Gruß
Rena _________________ The angels have the phone box
(F bietet 40, A will 50, eine Einigung darüber gab es nicht), wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe.
Hast Du wohl schon. Tja, wäre der A nicht so gierig gewesen und hätte er nach dem Angebot der 40 Euro zurückgeesemest "ok", dann wäre der Kaufvertrag wirksam und man könnte die 40 Euro fordern.
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