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Verfasst am: 31.01.05, 15:25 Titel: Widerspruch gegen Note in Halbjahresinformation
Hallo,
ich wüsste gerne wie man Widerspruch gegen eine Note in der Halbjahresinformation einlegt. Es handelt sich in diesem Fall und ein Fach, das im zweiten Schulhalbjahr nicht mehr unterrichtet wird. Die Halbjahresnote ist dementsprechend versetzungsrelevant.
Wie lange ist die Frist, die man zur Verfügung hat und an wen muss der Widerspruch gerichtet sein?
Wie genau muss die Begründung angegeben werden?
Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte. Wir wohnen noch nicht lange in Deutschland und kennen uns in diesen Dingen noch nicht so gut aus.
Ist die Halbjahresnote ein Verwaltungsakt? Bei Versetzungsrelevanz wohl ja. Also kann Widerspruch eingelegt werden. Welche Frist? Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung in schriftlicher Form erteilt wurde, ein Monat; dies ist hier wahrscheinlich nicht der Fall. Die Frist beträgt dann ein Jahr (ganz generell; wenn man zulange zuwartet, kann sich aber das Problem einer möglichen Verwirkung stellen). Der Widerspruch muss überhaupt nicht begründet werden (sollte es aber natürlich). Da schreiben Sie dann halt, weshalb Sie die Note für nicht gerechtfertigt halten.
Nein, eine Rechtsbehelfsbelehrung wurde nicht erteilt. Die Halbjahresinformation delist so noch nicht versetzungsrelevant. Aber da die betreffende Note unverändert in das Versetzungszeugnis übernommen wird, ist sie es dann doch.
An wen müsste ich den Widerspruch richten? Es handelt sich um ein allgemeinbildendes Gymnasium in BW.
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