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Veröffentlichung von Fotos einer Privatwohnung

 
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Mandala
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 18:20    Titel: Veröffentlichung von Fotos einer Privatwohnung Antworten mit Zitat

Hallo,

auf meiner Website habe ich von Kunden, für die ich eine Planung (Innenarchitektur) erstellt habe, Fotos von ihrer Wohnung vor dem Umbau und nach dem Umbau, eingestellt. Die Urheberrechte an der Planung und an den Fotos liegen zunächst bei mir. Auf der Seite habe ich weder den Namen noch den genauen Wohnort angegeben, noch sind die Kunden selber zu sehen. Jetzt möchten sie aber nicht das die Fotos veröffentlich werden. Haben sie ein Recht darauf?

Herzliche Grüße
Mandala
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Urheberrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

1. Zunächst geht es um das Recht, überhaupt fotografieren zu dürfen. Dies kann der Inhaber des Hausrechts untersagen, was bei Konzerten derzeit üblich wird.

Ob man vorher ausdrücklich fragen muss oder ob das vorher ausdrücklich untersagt werden muss, ist eine interessante Frage, deren Beantwortung mich auch interessiert.

2. Fotografierte Personen können sich gegen eine Veröffentlichung meist durch einen Verweis auf ihr Persönlichkeitsrecht wehren. Für Möbel und Wände ist dies nicht vorgesehen.

3. Für diese stellt sich die Frage (soweit 1. geklärt ist), ob ein Wohnungsinhaber ein schutzwürdiges Interesse daran hat, dass Bekannte nicht erkennen, dass des Inhabers Wohnung vorher so aussah und er diese derart umgestalten ließ und durch deine Firma.

Mein Bauch tendiert zu einem "Nein", zumal der Inhaber und Auftraggeber sich kein exklusives publizistisches Verwertungsrecht an den Umbauten hatte zusichern lassen, schon gar nicht an den Fotos davon, die ein anderer gemacht hatte und demnach ein Urheberrecht genießt.

Ob ein Gericht mit meinem Bauch d'acor geht, falls Punkt 1. geklärt ist, kann mein Bauch kaum ahnen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Mandala
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gerd,

zunächst einmal steht fest, dass ich ausdrücklich die Erlaubnis zum fotografieren hatte. Es war also nicht heimlich. Ich denke, da der Kunde mich von meiner eigenen Internetseite her kennen gelernt hat, dass er sich evtl. auch denken könnte, dass diese Bilder veröffentlicht werden. Besser wäre es natürlich gewesen, wenn ich gefragt hätte. In der Regel sind die Kunden eher stolz, wenn ihre Wohnung veröffentlich wird. Die Bilder der neu gestalteten Wohnung würden sie auch erlauben, aber sie wollen die alten nicht zeigen. Angeblich weil es die Wohnung der verstorbenen Mutter war - sozusagen aus Pietät. Es geht aber nicht darum, die alten Räume herabzuwürdigen, sondern zu zeigen, was man aus sowas machen kann. Und das ist für mich auch der Kern der Geschichte. Zeige ich nur die neuen Fotos, so haben sie nicht halb so viel Aussagekraft, wie die Kombination von Vorher zu Nachher.

Was ich schon sicher weiß, aus einem Urteil, ist, dass Makler Bilder von Wohnung im Internet veröffentlichen dürfen, sofern keine Person, kein Name und kein Ort genannt werden.

So weit.

Gruß Mandala
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was ich schon sicher weiß, aus einem Urteil, ist, dass Makler Bilder von Wohnung im Internet veröffentlichen dürfen, sofern keine Person, kein Name und kein Ort genannt werden.

Es sei denn, der Wohnungsinhaber untersagt dies auf Grund seines Hausrechts, wie Gerd aus Berlin weiter oben bereits angeführt hat.
Als Fotograf kann ich noch hinzufügen, daß ich es grundsätzlich so halte, daß ich in diesem Fall den Wunsch des Wohnungsinhabers einfach respektieren würde Ausrufezeichen
Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob er es nicht doch untersagen könnte, zumal wenn die Wohnung auf den Bildern für Bekannte, Freunde, Angehörige etc. des Wohnungsinhabers identifizierbar wäre?! Deshalb tendiert mein Bauch, im Gegensatz zu Gerd aus Berlin, auch eher zum 'ja'.
Ist jetzt die Frage, wer hat den größeren Bauch Geschockt Sehr glücklich
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Mandala
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mich inzwischen informiert:
Es ist tatsächlich verboten, so etwas ohne Genehmigung
ins Internet zu stellen, da es die Privatshäre betrifft.

Gruß M
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ohh, da lag ich wohl doch nicht ganz daneben Geschockt
_________________
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Mandala hat folgendes geschrieben::
Es ist tatsächlich verboten, so etwas ohne Genehmigung
ins Internet zu stellen, da es die Privatshäre betrifft.

Gibt's dafür eine Quelle?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 21:53    Titel: Re: Veröffentlichung von Fotos einer Privatwohnung Antworten mit Zitat

Mandala hat folgendes geschrieben::
Hallo, auf meiner Website habe ich von Kunden, für die ich eine Planung (Innenarchitektur) erstellt habe, Fotos von ihrer Wohnung ...
Wenn du mit deinen Kunden einen Architektenvertrag abschließt, dann sollte die Genehmigung zur Veröffentlichung von Vorher/Nacher-Bildern von vorherein im Vertrag vereinbart werden.
Dann dürfte sich das Problem zukünftig erledigt haben.
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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Linus Cornell
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Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 19.09.07, 06:05    Titel: Re: Veröffentlichung von Fotos einer Privatwohnung Antworten mit Zitat

UG hat folgendes geschrieben::
Mandala hat folgendes geschrieben::
Hallo, auf meiner Website habe ich von Kunden, für die ich eine Planung (Innenarchitektur) erstellt habe, Fotos von ihrer Wohnung ...
Wenn du mit deinen Kunden einen Architektenvertrag abschließt, dann sollte die Genehmigung zur Veröffentlichung von Vorher/Nacher-Bildern von vorherein im Vertrag vereinbart werden.
Dann dürfte sich das Problem zukünftig erledigt haben.


... und auch dann wäre es fair, den Kunden darauf hinzuweisen, und zu respektieren, wenn er das nicht möchten.

Gruß
LC
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

@ Mandala, zwar gibt es bei Innenaufnahmen Einschränkungen durch das Urheberrecht (§ 59), doch dürften die in den meisten Fällen in der beschriebenen Situation nicht von Bedeutung sein. Kunsturheberrecht (Recht am eigenen Bild) scheidet auch aus. Das Hausrecht berechtigt zum Verbot der Anfertigung der Aufnahmen, was hier nicht der Fall war.

Bleiben rechtlich, so wie ich das sehe, nur eventuelle allgemeine Persönlichkeitsrechte mit denen ich mich nicht besonders gut auskenne.

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Gibt's dafür eine Quelle?
Würde mich auch interessieren.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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