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gandolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 59
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Verfasst am: 01.02.05, 13:56 Titel: Briefe vorher vom Klienten lesen |
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Ich habe eine Frage allgemeiner Art.
Und zwar will meine Frau sich scheiden lassen und ich habe den ersten Brief von ihrem Anwalt bekommen. Dort waren einige Unrichtigkeiten drin, die meine Frau auch so angeblich nicht gemeint hatte, die zum Anwalt einfach falsch rüberkamen oder wie auch immer.
Und jetzt meine eigentliche Frage:
Ist es eigentlich üblich oder zumindest etwas verbreitet, das der Klient, für den der Anwalt arbeitet, den Brief des Anwaltes nochmal liest und eventuelle Unstimmigkeiten korrigiert und zwar bevor der Brief zur Gegenseite geht oder ist das völlig daneben und abwegig ?
Ich könnte mir vorstellen, so könnte man viele Mißverständnisse im Vorwege vermeiden.
Danke für die Meinungen.
gandolf |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 01.02.05, 14:24 Titel: |
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Man kann es ja mit dem RA so vereinbaren. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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gandolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 59
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Verfasst am: 01.02.05, 20:43 Titel: Das ist richtig, |
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man kann es natürlich mit dem Anwalt besprechen. Auf der anderen Seite möchte ich auch nicht unverschämt erscheinen oder ihm seine Kompetenz absprechen. Wenn es absolut unüblich ist, würde ich es lieber lassen.
Ich denke nur, wenn etwas schwarz auf weiss dasteht und der Brief erst mal weg ist, ist er weg. Und etwas dann wieder zu korrigieren ist nicht so leicht.
Grüsse
gandolf |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 01.02.05, 20:48 Titel: |
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Hi Gandolf,
in meinem Umfeld ist es eigentlich üblich, das der RA dem Mandanten eine Kopie des Schreibens an die Gegenseite zukommen läßt.
Ich kenne es nicht anders.
Inwieweit das überall so üblich ist weiß ich allerdings nicht. Allerdings sollte der Anwalt die Interessen seines Mandanten vertreten. Dafür bekommt er sein Honorar.
Wenn Sie meinen, der handelt falsch oder unrichtig, teilen Sie ihm das mit.
Gruß
Mano |
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Alba FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 1057
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Verfasst am: 01.02.05, 20:58 Titel: |
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gandolf hat folgendes geschrieben:: | man kann es natürlich mit dem Anwalt besprechen. Auf der anderen Seite möchte ich auch nicht unverschämt erscheinen oder ihm seine Kompetenz absprechen. Wenn es absolut unüblich ist, würde ich es lieber lassen.
Ich denke nur, wenn etwas schwarz auf weiss dasteht und der Brief erst mal weg ist, ist er weg. Und etwas dann wieder zu korrigieren ist nicht so leicht.
Grüsse
gandolf |
Nein, völlig unüblich ist es nicht. Gerade bei wichtigen und komplizierten Rechtsproblemen kann das sehr sinnvoll sein, so dass sorgfältige Anwälte das dann von sich aus machen.
Vor allem bei (aus Sicht des Anwalts) einfachen Fällen kann so etwas natürlich eine Last sein - es verzögert die Sache und erhöht oft den Zeitauswand erheblich. Ein typisches Problem ist dann z.B. wenn der Mandant verlangt, dass rechtlich völlig unerhebliches (oder schlimmer noch: Nachteiliges) in die Schreiben kommt oder rechtlich völlig korrekte Ausdrucksweisen für "zu hart" oder "falsch" hält.
Das sollte man als Mandant zwar berücksichtigen wenn man um Vorlage der Schreiben bittet, aber am Verlangen selbst ist nichts unverschämtes. Und wenn man das freundlich und sachlich vorträgt, sollte sich der vernünftige Anwalt auch nicht beleidigt fühlen. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung. |
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gandolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 59
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Verfasst am: 01.02.05, 21:41 Titel: Vielen Dank |
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für die Meinungen.
Ich werde es so machen, das ich einfach vorher den Anwalt frage, was er so zu schreiben gedenkt. Das kann man ja dann durchsprechen.
Und dann vertraue ich einfach auf seine anwaltliche Intuition und Erfahrung.
Wird schon hinhauen.
Grüsse
gandolf |
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Southerner noch neu hier
Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 06.02.05, 01:32 Titel: Interessenvertreter oder Organ der Rechtspflege? |
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"Allerdings sollte der Anwalt die Interessen seines Mandanten vertreten. Dafür bekommt er sein Honorar."
Es ist die Frage, ob Anwälte die Interessenvertreter ihrer Mandanten sind, oder Organe der Rechtspflege?
Jedenfalls werden Anwälte - wie alle Freiberufler - für Ihre Arbeit nicht bezahlt. Freiberufler erhalten lediglich ein "Ehrengeld", quasi als Aufwandsentschädigung, eben ein "Honorarium". _________________ Dies stellt lediglich eine persönliche, unverbindliche Meinung dar und ist selbstverständlich nicht als Ersatz für eine fachmännische Beratung gedacht. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 06.02.05, 17:37 Titel: Re: Interessenvertreter oder Organ der Rechtspflege? |
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Southerner hat folgendes geschrieben:: | Es ist die Frage, ob Anwälte die Interessenvertreter ihrer Mandanten sind, oder Organe der Rechtspflege? |
Ist das wirklich so eine Dichotomie? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Southerner noch neu hier
Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 06.02.05, 19:28 Titel: |
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In der Praxis oftmals schon. Oftmals wird nur darauf geachtet, sich formal-korrekt verhalten zu haben. Ob es dem Mandanten nutzt, erscheint dabei zweitrangig. _________________ Dies stellt lediglich eine persönliche, unverbindliche Meinung dar und ist selbstverständlich nicht als Ersatz für eine fachmännische Beratung gedacht. |
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