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Susi23 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 661
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Verfasst am: 01.10.07, 14:53 Titel: Unfall mit PKW - Anspruch des ArbN (?) |
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A erleidet Verletzungen bei einem Verkehrsunfall (Reifenplatzer). A ist arbeitsunfähig.
Kann der Arbeitnehmer des A Schadensersatz bei der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters einfordern ? |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 01.10.07, 14:59 Titel: |
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ich würd sagen, die Angaben sind etwas dürftig...
A hat durch einen Reifenplatzer Verletzungen davongetragen.
Welche Forderungen soll denn nun der Arbeitnehmer des A haben?
Mit einer etwas präziseren Schilderung könnte man bestimmt etwas mehr anfangen  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 01.10.07, 16:03 Titel: |
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Ich vermute, statt "Arbeitnehmer" sollte in der Frage "Arbeitgeber" stehen. Die Frage sollte also lauten: "kann der Arbeitgeber des A seine Aufwendungen, weil er dem A trotz der Arbeitsunfähigkeit das Gehalts weiter zahlen muss, vom Unfallverursacher zurückfordern?" Richtig?
Wenn die Frage so gemeint ist, dann ist die Anwort: ja, kann er. Rechtsgrundlage ist § 6 des EntgFG. (Entgeltfortzahlungsgesetz) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 01.10.07, 16:31 Titel: |
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ja, schon, aber
Unfallverursacher = Reifenplatzer...? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 01.10.07, 16:47 Titel: |
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ups
ja, haste recht, war mal wieder zu schnell.......
Also der A ist der Verletzte, war mit seinem eigenen Auto unterwegs, hat einen Unfall, weil bei genau diesem Auto ein Reifen platzt? Und der Arbeitgeber des A (richtig so? oder doch nicht?) will Schadenersatz von der Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung des A?
Oder war es doch ganz anders? _________________ Grüße, Mogli
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Susi23 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 661
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Verfasst am: 02.10.07, 08:24 Titel: |
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Sorry für die ungenauen Angaben.
A fuhr bei einem Freund im Auto mit. Reifen platzt, A hat HWS Syndrom und wird krank geschrieben.
Arbeitgeber des A will Aufwendungen (Entgeltfortzahlung) ersetzt haben.
Ich denke er kann sich nur an die Haftpflicht des Fahrzeughalters wenden (oder Fhz.führer ?) ? |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 02.10.07, 09:11 Titel: |
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jepp, das ist ein Fall für die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. _________________ Grüße, Mogli
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Susi23 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 661
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Verfasst am: 02.10.07, 09:27 Titel: |
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Danke.
Wäre die Rechtslage anders, wenn der ArbN A selbst mit seinem PKW gefahren wäre ? |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 02.10.07, 11:09 Titel: |
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| Susi23 hat folgendes geschrieben:: | Danke.
Wäre die Rechtslage anders, wenn der ArbN A selbst mit seinem PKW gefahren wäre ? | ja. Dann wäre die Rechtslage genauso, wie wenn der Arbeitnehmer A daheim beim Gardinenaufhängen von der Leiter gefallen wäre und deshalb einige Tage arbeitsunfähig krank wäre: der Arbeitgeber hat das Gehalt weiterzuzahlen; aber da er keinen Dritten findet, der schadenersatzpflichtig ist, war´s das dann auch schon. _________________ Grüße, Mogli
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