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Jou, Mist daß ich nicht gefragt habe wann die Beratung aufhört und die Fallbearbeitung beginnt ...
Die Beratung hört da auf, wo der Anwalt nicht mehr nur mit Ihnen redet, sondern sich gegenüber einem Dritten oder einem Gericht oder einer Behörde zu ihrer Angelegenheit äußert.
Beim KfZ-Mechaniker hört die Beratung auf, sobald der nicht mehr nur mit Ihnen über Ihr Auto redet, sondern anfängt, daran herumzuschrauben.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.10.07, 15:14 Titel:
hindi63 hat folgendes geschrieben::
Ich bin ja selbst Dienstleister. Aber ich habe allmählich das Gefühl, der Einzige hier zu sein, der seine Kunden im Vorfeld darauf hinweist, wieviel die Dienstleistung voraussichtlich kosten wird oder falls zwischendurch eine Auftragsänderung mit Kostenerhöhung auftritt.
Und ich dachte bisher, das sei für seriöse Dienstleister normal und selbstverständlich. Aber den Antworten nach zu urteilen, scheint es ebenfalls seriös zu sein, das nicht zu tun.
Ich glaub ich muß umdenken ...
Nee, Hindi63, laß das mal - ein seriöser Dienstleister handelt in der Regel auch so. Ich kläre meine Mandanten auch immer möglichst umfassend über die Kosten, die auf sie zukommen, auf (wobei man das meistens nicht so genau sagen kann, weil es auf den Verfahrensgang ankommt, also sind das durchaus einmal Spannen zwischen 1.000 und 5.000 €). Was wir in dem Thread lediglich deutlich gemacht haben, ist, daß es für Rechtsanwälte keine Pflicht zur Aufklärung über die Höhe der Kosten gibt, sondern lediglich darüber, daß die Kosten sich nach dem Gegenstandswert richten.
Das klingt für den Rechtslaien unbefriedigend. Andererseits ist es haftungsträchtiger, wenn man den Mandanten umfassender aufklärt. Stell Dir einfach mal vor, ich kläre Dich darüber auf, "die Sache kostet so ca. 100 €, es kann aber auch mehr sein". Dann fragst Du nach, unter welchen Umständen und wievel mehr es dann sein wird. Da es im Zivilrecht (aber nicht nur da) viele Verästelungen gibt (Beispiel: außergerichtliche Mahnung-Mahnbescheid-Vollstreckungsbescheid oder aber außergerichtliche Mahnung-Mahnbescheid-Widerspruch-streitige Verhandlung-Folgetermin, in dem der Gegner nicht erscheint, dadurch Versäumnisurteil-Einspruch des Gegners-neuer Verhandlungstermin - hier kostet die zweite Sache bei gleichem Streitwert wesentlich, wesentlich mehr als die erste), ist eine vollständige seriöse Aufklärung über die voraussichtlich entstehenden Kosten nur schwer möglich. Wenn man dann aber klare Aussagen trifft und es letztlich mehr kostet, sagt man sich als Anwalt doch: Warum soll ich eine Kostenschätzung abgeben, wenn man mich später darauf festlegen kann, wenn ich zu niedrig lag? Nicht schön, aber allzu menschlich, denn der jetzt noch treue Mandant kann im Rechtsanwalts-Haftungsprozeß der eigene Gegner sein.
Nee, Hindi63, laß das mal- ein seriöser Dienstleister handelt in der Regel auch so.
Da muss ich Metzing beipflichten. Ich freue mich auch, wenn ich noch auf seröse Dienstleister treffe. Die empfehle ich dann weiter und komme gerne wieder
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
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