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Jurastudium ohne Vollabitur

 
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Benny0206
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Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 15:55    Titel: Jurastudium ohne Vollabitur Antworten mit Zitat

Hallo liebe FDR-Gemeinde,

könnt Ihr mir bei der Beantwortung folgender Frage behilflich sein:

1. Ist es möglich Jura zu studieren ohne Vollabitur, also reicht an irgendeiner FH oder Uni die Fachhochschulreife?

2. Wenn es nicht möglich ist: Kann man mit Fachabitur irgend einen anderen Bildungsgang der "Rechtsberatenden Berufe" machen ???

Danke für eure zahlreichen Antworten

Grüße aus Herford (NRW), Benny
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Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen Smilie
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Cephalotus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

an der Fernuni in Hagen kann man den Bachelor of Laws und dann den Master of Laws machen.

Wenn man keine allgemeine Hochschulreife hat, dann muss man eine Zugangsprüfung ablegen. D, h. man schreibt sich zuerst als Akademiestudent ein, bearbeitet einige Pflichtkurse und wenn man die Klausuren dazu besteht, kann man das reguläre Studium aufnehmen.

Weiters gibt es hier: http://www.fernuni-hagen.de/studium/vor/bewerbung/zugangspruef.shtml
und
http://www.fernuni-hagen.de/Studienangebote/artikel/zup.pdf

Rechtsanwalt oder Richter kann man mit diesem Studium aber nicht (noch nicht?) werden.

Viele Grüße,

Cephalotus
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Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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Benny0206
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Cephalotus hat folgendes geschrieben::

an der Fernuni in Hagen kann man den Bachelor of Laws und dann den Master of Laws machen.


Danke für die Antwort. Was hat man denn mit diesem Bildungsgang hinterher für Möglichkeiten?
_________________
Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen Smilie
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Cephalotus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist momentan noch nicht ganz einfach zu sagen, da gerade erst die ersten Absolventen fertig werden. Gedacht ist aber vor allem an Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in Schnittstellen Wirtschaft/Recht.

Vielleicht ergeben sich zukünftig noch andere Möglichkeiten:
http://www.reform-der-juristenausbildung.de/
Mal abwarten.

Jedenfalls ist es nicht uninteressant (eigene Erfahrung Sehr glücklich ). Und in zwei oder drei Semestern kann ich vielleicht auch was dazu sagen, ob man was damit anfangen kann...

Viele Grüße,

Cephalotus
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Benny0206
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, vielen Dank erstmal für die hilfreichen Infos. Werde dann zu gegebener Zeit nochmal Anfragen. Habe sowieso erst in einem Jahr das vollwertige Fachabi in der Tasche, hoffentlich hat sich bis dahin was getan Smilie .

Grüße aus Herford, Benny
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Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen Smilie
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rueger
Gast





BeitragVerfasst am: 02.03.07, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

:!:

Zuletzt bearbeitet von rueger am 29.08.07, 22:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

@Benny: Ich weiß zwar nicht, in welchem Bundesland du lebst und wo genau du deine FHR machst (Schulart), aber in Bayern ist es an Fach- und Berufsoberschulen möglich, innerhalb eines Jahres die Allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen, wenn man die FHR vorweisen kann. (An Fachoberschulen wird aber, um in die 13. Klasse zugelassen zu werden, ein bestimmter Notendurchschnitt verlangt!)
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Rainer_Alkohol
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 10:58    Titel: Re: Jurastudium ohne Vollabitur Antworten mit Zitat

Benny0206 hat folgendes geschrieben::
Kann man mit Fachabitur irgend einen anderen Bildungsgang der "Rechtsberatenden Berufe" machen ???


Es gibt doch noch die Möglichkeit des Studiums der Rechtspflege an einer FH des Bundeslandes, wie bei uns z.B. in Meißen.

Oder man wird Steuerberater, was auch mit FH-Reife möglich ist, denn die sind auf dem Gebiet, meines Wissens ebenfalls rechtsberatend tätig.
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In dubio pro reha!
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

naja der rechtspfleger ist ja eher im entfernten sinn ein rechtsberatender beruf.

gehobener dienst in der finanzverwaltung erlaubt zumindest hier in bayern unmittelbar im anschluss die steuerberaterprüfung

wenn dich der lange umweg nicht stört, dann berechtigt ein studium an den beamtenfachhochschulen auch zum anschließenden jura studium, mit dem vorteil eine sichere beamtenstelle zu haben und an manchen unis bestimmte prüfungen erlassen zu bekommen
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::

wenn dich der lange umweg nicht stört, dann berechtigt ein studium an den beamtenfachhochschulen auch zum anschließenden jura studium, mit dem vorteil eine sichere beamtenstelle zu haben und an manchen unis bestimmte prüfungen erlassen zu bekommen


Vollzeitstelle und Jurastudium dürften sich nicht so gut vertragen und wg. Studium auf halbe Tage umzustellen, oder gar Beurlaubung, ist je nach Behörde auch nicht mehr so einfach.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

mein kommentar bezog sich natürlich auf eine teilzeitstelle und jura studium.

mein dienstherr muss aber dienstliche belange vorweisen, die einer teilzeitbewilligung entgegen stehen.
da es sich um eine soll-vorschrift handelt, unterliegt die ablehnung durch den dienstherrn jedoch sehr engen grenzen.

hinzu kommt, dass die ausbildung im gehobenen dienst der allg. inn. verw. bereits viele juristische grundfertigkeiten sowie vetiefte kenntnisse im privat- und vor allem im öffentlichen recht (mit ausnahme des strafrechts) vermittelt.

damit hat man einen nicht zu unterschätzenden startvorteil,

nächstes jahr werde ich sehen, ob das in der praxis auch funktioniert Winken
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