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Verfasst am: 08.10.07, 12:33 Titel: Pflicht zum Anbieten von 2 Zahlungsmethoden gem. PangV?
Hallo nochmal,
Unternehmer A hat vor einiger Zeit mal in einem Forum gelesen, dass man bei Fernabsatzverträgen 2 Zahlungsmethoden anbieten müsse... :-/
Er fragt sich nun, ob er einfach sagen kann: "Zahlungsmethode 1: Überweisung", "Zahlungsmethoden 2: Barzahlung bei Abholung", oder ob das zu Problemen führen könnte..
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