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Pflicht zum Anbieten von 2 Zahlungsmethoden gem. PangV?

 
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 12:33    Titel: Pflicht zum Anbieten von 2 Zahlungsmethoden gem. PangV? Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

Unternehmer A hat vor einiger Zeit mal in einem Forum gelesen, dass man bei Fernabsatzverträgen 2 Zahlungsmethoden anbieten müsse... :-/

Er fragt sich nun, ob er einfach sagen kann: "Zahlungsmethode 1: Überweisung", "Zahlungsmethoden 2: Barzahlung bei Abholung", oder ob das zu Problemen führen könnte..
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nach welchem Gesetz sollte man zwei Zahlungsmethoden angeben?
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Preisangabenverordnung.
So die Meinung eines Forums und die Meinung eines Anwaltes, der im Namen seiner Mandantschaft eine UE abgegeben hat.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Na, dann wird der Anwalt bzw. die Teilnehmer des Forums den oder die Paragraphen nennen koennen. So auf die schnelle hab ich nichts gefunden.
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