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Verfasst am: 14.10.07, 20:44 Titel: Flug gestrichen, Umbuchung und dann Transfert, Erstattung?
Hallo,
vielleicht kann jemand helfen?
Weiß jemand ob man auch Anspruch auf Entschädigung hat wenn der Flug zum eigentlichen Ankunftsort gestrichen wurde. Die Gesellschaft buchte auf einen anderen Flughafen um und dann gab es einen Transfer zum eigentlichen Flughafen.
Zum Schluss war dann die Ankunft dann dort ca. 3.15 Min. später als geplant. Haftet da jemand z.B. dann auch für die Taxikosten?
Grundsätzlich steht einem die Entschädigungszahlung nach der Fluggastverordnung zu, wenn ein Flug annulliert wurde. Annulliert ist ein Flug dann, wenn er laut gebuchtem und bezahltem Flugticket nicht zum bestätigten Flughafen führt, sofern diese Änderung nicht spätestens 14 Tage vor dem Flugtag mitgeteilt wurde.
Somit ist jede Abweichung des Landeflughafens, sofern diese nicht unter eine zulässige Änderung fällt (staatliche Anordnung u. ä.), eine Annullierung.
ich habe ein ähnliches Problem hier gepostet. Habe leider erst am 02.11 einen Termin beim Anwalt, aber ich hoffe das dieser das auch so sieht und dann mal sehen was dabei herumkommt!
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