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Anspruch auf Regulierung untergegangen?

 
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superfly95
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 13:28    Titel: Anspruch auf Regulierung untergegangen? Antworten mit Zitat

A hat ein Leasingfahrzeug. Er wird in einen Verkehrsunfall verwickelt und das Fahrzeug wird leicht beschädigt. Die Schuldfrage ist nicht eindeutig und muss vor Gericht geklärt werden. A lässt bei seiner Vertragswerkstatt ein Gutachten über den Schaden erstellen.
Die Verhandlungen ziehen sich vor Gericht sehr lange hin, A repariert den Schaden privat und gibt das Leasingfahrzeug zwischenzeitlich an den Leasinggeber zurück.
A erhält nun vor Gericht Recht und die Versicherung des Unfallgegners erklärt sich weitere 6 Monate später endlich bereit, den Schaden zu regulieren, verlangt allerdings eine Besichtigung des Fahrzeugs.
Dies ist zum einen nicht möglich, da der Verbleib des Fahrzeugs unklar ist, zum anderen ist der Schaden schon repariert worden.
Ist der Anspruch des A gegenüber der Versicherung untergegangen?

Danke für Eure Meinungen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

wurde denn ein "echtes" gutachten von einem sachverständigen gemacht?
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superfly95
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gutachten wurde von einem "Meister" erstellt, der darauf spezialisiert ist. Man weiss nicht, ob er das Prädikat "Sachverständiger" hat und ob es danach ein "echtes" Gutachten ist.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

sowas steht auf dem papier oben drauf...
"kostenvoranschlag", "angebot", "gutachten" oder ähnliches...

wirklich hilfreich ist nur ein gutachten eines sachverständigen...bei allem anderen könnte es für den geschädigten schwierig werden. davon gehe ich bei einem "meister" mal aus...

gibt es aussagekräfitge fotos?
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superfly95
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Gehen wir davon aus, dass es nur ein Kostenvoranschlag für die Reparatur ist, der die Schadenhöhe beziffert. Fotos wurden auf Grund des eher schlecht zu sehenden Schadens nicht gemacht.
Das mindert die Chancen des A wohl zusätzlich?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

der geschädigte ist verpflichtet, seinen schaden zum umfang und zum hergang plausibel zu belegen. das fällt mit einem kostenvoranschlag ohne fotos recht schwer. es ist nicht nachvollziehbar, ob die arbeiten gem. kostenvoranschlag unfallbedingt sind und in dieser form notwendig sind.

ein sachverständiger hält in seinem gutachten vorschäden, ggf. wertverbesserungen und/oder wertminderungen fest und es gibt fotos anhand dessen der schaden auch nachvollzogen werden kann.

man kann mit dem kostenvoranschlag evtl. zumindest einen teil der reparaturkosten durchsetzen. das ein anspruch besteht, scheint ja klar, nur die höhe und der umfang läßt sich nicht mehr klären..
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superfly95
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Deine Meinung!
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