Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - (Wortsperre: Firma) illegale Praktiken?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

(Wortsperre: Firma) illegale Praktiken?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Moneysac
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 05.02.05, 14:22    Titel: (Wortsperre: Firma) illegale Praktiken? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich kaufte mir kürzlich eine Prepaid-Telefonkarte der Firma (Wortsperre: Firma) Germany,
für eingehende Gespräche eine Gutschrift von 0,02€ erfolgen soll. Diese Leistung war ausschlaggebend
für die Wahl des Anbieters, da dieser Service nur dort angeboten und beworben wird.

Nach 2 wöchiger Nutzung des Dienstes wurde diese Funktion jedoch deaktiviert, d.h. es erfolgen keine Gutschriften mehr.
Laut AGB des Anbieters behält dieser sich das Recht vor, den Dienst bei missbräuchlicher Nutzung zu sperren, was jedoch nicht vorliegt.
Ferner schließt er sämtliche Rechtsansprüche des Kunden bei einer solchen Sperrung aus.

Ich halte die Vorgehensweise für rechtswidrig, wie sehen die anderen Forenteilnehmer das?

Grüße

Josef

Hier die Antwort von (Wortsperre: Firma) auf meine Beschwerde:


"vielen Dank für Ihre E-Mail.

(Wortsperre: Firma) Germany behält sich vor, diesen Service dauerhaft zu sperren, wenn
der
begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistung missbräuchlich
zu nutzen
beabsichtigt, oder vorsätzlich zum Zwecke der Aufladung den Service in
Anspruch nimmt.

Auch wenn Ihnen die Beweggründe für die Sperrung von Easy Money nicht
nochvoll-
ziehbar erscheinen, möche wir daran erinnern, dass Easy Money, laut
AGBs, jederzeit
von uns abgeschaltet werden kann, ohne dass Rechtsansprüche für Sie
entstehen.
Wir bitten Sie diese Tatsache zu akzeptieren, da auch weiterer
Schriftverkehr keine
Entsperrung von Easy Money zu Folge hat."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 05.02.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mir fällt das Fehlen jeglicher Information darüber auf, wie die Aufladung erfolgte.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.02.05, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich (Wortsperre: Firma) in den AGB vorbehält, diesen Service jederzeit ersstzlos steichen zu können(vor allem wenn der Verdacht auf Missbrauch dieser Leistung im Raum steht), dann sehe ich nichts Illegales, wenn sie es tun.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 05.02.05, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meines Erachtens ist dies ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Sie können den Nutzungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen und den Restbetrag von der Karte aufs Konto zurückbuchen lassen.
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 06.02.05, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das verstößt sicherlich -ohne dies näher spezifizieren zu wollen- gegen §§ 307 ff. BGB. Die Regelung ist viel zu einseitig und wohl auch eine sog. überraschende Klausel. Man kann nicht mit einer Leistung werben und diese dann einseitig reversibel gestalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Malte
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Dux hat recht, nach Treu und Glauben konnte der den Vertrag mit (Wortsperre: Firma) eingehende nicht mit einer derartigen Vertragsklausel rechnen (s. § 305c "überraschende und mehrdeutige Klauseln"--> wird nicht Vertragsbestandteil)

Gruß Malte

p.s.: Schaut euch mal bitte das Problem des X im Forum Internet und Online an, der X hat ein Problem, da er eine Rechnung für nicht erbrachte Leistung erhalten hat.

Gruß Malte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Moneysac
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 10:27    Titel: Kundenbetreuung Antworten mit Zitat

Laut (Wortsperre: Firma) war diese Leistung von Anfang an freiwillig. Ich halte dies trotzdem für unwirksam!

grüße

Josef
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Moneysac
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 14.02.05, 21:59    Titel: ? Antworten mit Zitat

und vor allem, wie kann man eine Leistung bewerben und dann im Einzelfall mit der Begründung, sie sei von vornerein freiwillig, diese einstellen?

grüße


Josef
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.