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Moneysac Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.02.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 05.02.05, 14:22 Titel: (Wortsperre: Firma) illegale Praktiken? |
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Hallo!
Ich kaufte mir kürzlich eine Prepaid-Telefonkarte der Firma (Wortsperre: Firma) Germany,
für eingehende Gespräche eine Gutschrift von 0,02€ erfolgen soll. Diese Leistung war ausschlaggebend
für die Wahl des Anbieters, da dieser Service nur dort angeboten und beworben wird.
Nach 2 wöchiger Nutzung des Dienstes wurde diese Funktion jedoch deaktiviert, d.h. es erfolgen keine Gutschriften mehr.
Laut AGB des Anbieters behält dieser sich das Recht vor, den Dienst bei missbräuchlicher Nutzung zu sperren, was jedoch nicht vorliegt.
Ferner schließt er sämtliche Rechtsansprüche des Kunden bei einer solchen Sperrung aus.
Ich halte die Vorgehensweise für rechtswidrig, wie sehen die anderen Forenteilnehmer das?
Grüße
Josef
Hier die Antwort von (Wortsperre: Firma) auf meine Beschwerde:
"vielen Dank für Ihre E-Mail.
(Wortsperre: Firma) Germany behält sich vor, diesen Service dauerhaft zu sperren, wenn
der
begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistung missbräuchlich
zu nutzen
beabsichtigt, oder vorsätzlich zum Zwecke der Aufladung den Service in
Anspruch nimmt.
Auch wenn Ihnen die Beweggründe für die Sperrung von Easy Money nicht
nochvoll-
ziehbar erscheinen, möche wir daran erinnern, dass Easy Money, laut
AGBs, jederzeit
von uns abgeschaltet werden kann, ohne dass Rechtsansprüche für Sie
entstehen.
Wir bitten Sie diese Tatsache zu akzeptieren, da auch weiterer
Schriftverkehr keine
Entsperrung von Easy Money zu Folge hat." |
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Alba FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 1057
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Verfasst am: 05.02.05, 14:27 Titel: |
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Mir fällt das Fehlen jeglicher Information darüber auf, wie die Aufladung erfolgte. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 05.02.05, 14:47 Titel: |
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Wenn sich (Wortsperre: Firma) in den AGB vorbehält, diesen Service jederzeit ersstzlos steichen zu können(vor allem wenn der Verdacht auf Missbrauch dieser Leistung im Raum steht), dann sehe ich nichts Illegales, wenn sie es tun. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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0Klaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2595
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Verfasst am: 05.02.05, 17:44 Titel: |
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Hallo,
meines Erachtens ist dies ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Sie können den Nutzungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen und den Restbetrag von der Karte aufs Konto zurückbuchen lassen. _________________ mfg
Klaus |
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Dux FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 356
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Verfasst am: 06.02.05, 23:53 Titel: |
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Das verstößt sicherlich -ohne dies näher spezifizieren zu wollen- gegen §§ 307 ff. BGB. Die Regelung ist viel zu einseitig und wohl auch eine sog. überraschende Klausel. Man kann nicht mit einer Leistung werben und diese dann einseitig reversibel gestalten. |
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Malte FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 08.02.05, 16:21 Titel: |
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Dux hat recht, nach Treu und Glauben konnte der den Vertrag mit (Wortsperre: Firma) eingehende nicht mit einer derartigen Vertragsklausel rechnen (s. § 305c "überraschende und mehrdeutige Klauseln"--> wird nicht Vertragsbestandteil)
Gruß Malte
p.s.: Schaut euch mal bitte das Problem des X im Forum Internet und Online an, der X hat ein Problem, da er eine Rechnung für nicht erbrachte Leistung erhalten hat.
Gruß Malte |
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Moneysac Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.02.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 11.02.05, 10:27 Titel: Kundenbetreuung |
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Laut (Wortsperre: Firma) war diese Leistung von Anfang an freiwillig. Ich halte dies trotzdem für unwirksam!
grüße
Josef |
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Moneysac Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.02.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 14.02.05, 21:59 Titel: ? |
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und vor allem, wie kann man eine Leistung bewerben und dann im Einzelfall mit der Begründung, sie sei von vornerein freiwillig, diese einstellen?
grüße
Josef |
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