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Darf ich Texte Fotos Film so verwenden?

 
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hbss
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 17:35    Titel: Darf ich Texte Fotos Film so verwenden? Antworten mit Zitat

Darf ich folgendes veroeffentlichen?

Briefe an mich ohne Genehmigung auf Veroeffentlichung?

Filme und Fotos die ich fue einen anderen Zweck benutze.
zb
Ein fermdes Klassenfotos aus dem Internet kopieren und zb draufschreiben
das Kind hat Krebs oder
diesen Kind hat in Mathe eine 5
oder diese Schule ist vom Architekt Meuller entworfen worden, das ist zu sehen an....

Das ich sozusagen Bilder oder Filme benutze und analysiere und die Analyse dann zeige.



Danke fuer Hilfe.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Fremde Fotos dürfen Sie überhaupt nicht veröffentlichen/verbreiten, es sei denn, der Urheber hat Ihnen ein Nutzungsrecht eingeräumt Mit den Augen rollen . Sollten Sie fremde Bilder dennoch widerrechtlich nutzen kann's recht teuer werden. Geschockt
Bei Bildern, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, könnte zusätzlich noch das 'Recht am eigenen Bild' nach §22 Kunsturhebergesetz (Ausnahmen §23 KUG) in Betracht kommen.
Zu den Architekturfotos: auch Architektur kann urheberrechtlich geschützt sein.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 27.10.07, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ich meine, daß das Urheberrecht bei Gebäuden sozusagen der Panoramafreiheit unterliegt (wenn sie denn zur Anwendung kommt).
_________________
Geist ist Geil!
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 27.10.07, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Wobei ich meine, daß das Urheberrecht bei Gebäuden sozusagen der Panoramafreiheit unterliegt (wenn sie denn zur Anwendung kommt).

Wenn Sie das Urheberrecht am Bild des Gebäudes meinen: volle Zustimmung Cool
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 27.10.07, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ja und der §59 Urheberrechtgesetz erlaubt ja schließlich, diese Bilder dann auch zu veröffentlichen. Also wäre das Urheberrecht des Architekten in dieser Fallkonstellation unerheblich, wenn das Photo unter den Vorrausetzungen des §59 entstanden ist.
_________________
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hbss
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 31.10.07, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

ich frage nach:
es ist also verboten.

wie ist das mit fotos und bildern aus der zeitung oder kauf videos?
ist das auch verboten?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.10.07, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Auch verboten.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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