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recht.de :: Thema anzeigen - Ohne 1. StE. Möglichkeit an der FH Jura zu studieren?
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Ohne 1. StE. Möglichkeit an der FH Jura zu studieren?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 31.10.07, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

gibts denn da schon den passenden master dazu?

interessant, was sich in der richtung alles tut...
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 31.10.07, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also an der Uni Osnabrück gibt es noch einen Masterstudiengang "Wirtschaftsstrafrecht" und einen Masterstudiengang "Steuerrecht".
Für ersteren benötigt man das 1. Staatsexamen für den LL.M. Steuerrecht kann man sich auch mit einem Bachelor-Abschluss melden.
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.11.07, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wobei dann bei den LLM in OS die Gebührenordnung zu beachten ist, der kostet mE 3.000 Euro, also nicht mit dem grundständigen LLB/LLM zu vergleichen.

Showbee
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 02.11.07, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Hallo,

es ist immer die Frage, ob man die Prüfung in einem vergleichbaren Studiengang noch nicht entgültig nicht bestanden hat. Das sieht auch die Prüfungsordnung zum Bachelor an der FU Hagen vor (§ 10 Nr. 2)

http://www.fernuni-hagen.de/REWI/Vorlagen/PO_LLB.pdf

Das liegt in dem Fall mE aber vor, weil wenn nicht ein Jurastudium an der Uni, was soll denn dann vergleichbar iSd Vorschrift sein?

Gleiche Voraussetzungen gibt es idR auch beim Wechsel von Uni zur FH. Nicht umsonst wird an vielen Unis in den letzten Semestern eine Studienberatung zur Pflicht. Ein Bekannter ist demzufolge 3 Wochen vor Ultimo (vor der letzten Klausur) aus der Uni raus (sofortige Exmatrikulation) um den Fehlversuch "ins leere" laufen zu lassen. Nun ist er an der FH.

Mfg vom

showbee


Ich habe mir gerade mal den Antrag der Fernuni Hagen auf Ausstellung der Bachelorurkunde im LL.B. abgesehen und nach diesem Formular muss man nur erklären, dass man bislang noch "keinen entsprechenden Studienkang eine Bachelorprüfung auf dem Gebiet des Rechts"....."versemmelt hat" (dort natürlich etwas anders formuliert Sehr glücklich ) "oder von einer solchen Prüfung rechtskräftig ausgeschlossen worden ist."

Demnach sollte ein Studium dort möglich sein. Pfeil Ggf. Prüfungsamt fragen! Die Damen dort sind recht fix!

Viele Grüße,

Cephalotus
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.11.07, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Cephalotus hat folgendes geschrieben::
:arrow: Ggf. Prüfungsamt fragen! Die Damen dort sind recht fix!


Hi,
ja auf jeden Fall, und das unbedingt vor Meldung zum letztmaligen 1. StExVersuch bzw. innerhalb eines möglichen Rücktritts vom Versuch.
der showbee
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LaVida
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 07.11.07, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die vielen vielfältigen Antworten.

Ich werde das mal so weitergeben.

Meine Intension bei dieser Frage war eigentlich, herauszufinden, in welchen vergleichbaren Studiengängen Scheine anerkannt werden, so dass man in weniger als 8-10 Semestern das Studium fertig bekommen könnte. Denn schließlich kann man ja auch nicht Ewigkeiten studieren Lachen Vielleicht habe ich die Frage unglücklich formuliert gehabt.

Natürlich kann es sich um ein fachlich völlig anderes Studium handeln.

Die andere Frage ist: Was kann man mit einem Masterabschluss (die Arbeit in Familienrecht geschrieben) überhaupt anfangen?

LaVida
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 07.11.07, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

das eigentliche studium im gehobenen dienst dauert ohnehin nur 2 jahre, bei dem zwar auch nix anerkannt wird aber eben schon viel vorwissen vorhanden ist (privatrecht und teile des ö.r. sollte man faast aus dem ärmel schütteln).

vielleicht lässt sich mit dem dienstherrn sogar eine verkürzung um das praktikum aushandeln
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 07.11.07, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

das eigentliche studium im gehobenen dienst dauert ohnehin nur 2 jahre, bei dem zwar auch nix anerkannt wird aber eben schon viel vorwissen vorhanden ist (privatrecht und teile des ö.r. sollte man faast aus dem ärmel schütteln).

vielleicht lässt sich mit dem dienstherrn sogar eine verkürzung um das praktikum aushandeln
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 07.11.07, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

das eigentlich studium im gehobenen dienst dauert ohnehin nur 2 jahre, bei dem zwar auch nix anerkannt wird aber eben schon viel vorwissen vorhanden ist (privatrecht und teile des ö.r. sollte man faast aus dem ärmel schütteln).

vielleicht lässt sich mit dem dienstherrn sogar eine verkürzung um das praktikum aushandeln
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