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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 31.10.07, 23:26 Titel: |
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gibts denn da schon den passenden master dazu?
interessant, was sich in der richtung alles tut... _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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ThoT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 848
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Verfasst am: 31.10.07, 23:33 Titel: |
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Also an der Uni Osnabrück gibt es noch einen Masterstudiengang "Wirtschaftsstrafrecht" und einen Masterstudiengang "Steuerrecht".
Für ersteren benötigt man das 1. Staatsexamen für den LL.M. Steuerrecht kann man sich auch mit einem Bachelor-Abschluss melden. |
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showbee FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 01.11.07, 14:35 Titel: |
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Hallo,
wobei dann bei den LLM in OS die Gebührenordnung zu beachten ist, der kostet mE 3.000 Euro, also nicht mit dem grundständigen LLB/LLM zu vergleichen.
Showbee |
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Cephalotus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.08.2006 Beiträge: 393
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Verfasst am: 02.11.07, 18:15 Titel: |
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showbee hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
es ist immer die Frage, ob man die Prüfung in einem vergleichbaren Studiengang noch nicht entgültig nicht bestanden hat. Das sieht auch die Prüfungsordnung zum Bachelor an der FU Hagen vor (§ 10 Nr. 2)
http://www.fernuni-hagen.de/REWI/Vorlagen/PO_LLB.pdf
Das liegt in dem Fall mE aber vor, weil wenn nicht ein Jurastudium an der Uni, was soll denn dann vergleichbar iSd Vorschrift sein?
Gleiche Voraussetzungen gibt es idR auch beim Wechsel von Uni zur FH. Nicht umsonst wird an vielen Unis in den letzten Semestern eine Studienberatung zur Pflicht. Ein Bekannter ist demzufolge 3 Wochen vor Ultimo (vor der letzten Klausur) aus der Uni raus (sofortige Exmatrikulation) um den Fehlversuch "ins leere" laufen zu lassen. Nun ist er an der FH.
Mfg vom
showbee |
Ich habe mir gerade mal den Antrag der Fernuni Hagen auf Ausstellung der Bachelorurkunde im LL.B. abgesehen und nach diesem Formular muss man nur erklären, dass man bislang noch "keinen entsprechenden Studienkang eine Bachelorprüfung auf dem Gebiet des Rechts"....."versemmelt hat" (dort natürlich etwas anders formuliert ) "oder von einer solchen Prüfung rechtskräftig ausgeschlossen worden ist."
Demnach sollte ein Studium dort möglich sein. Ggf. Prüfungsamt fragen! Die Damen dort sind recht fix!
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare. |
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showbee FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 03.11.07, 12:22 Titel: |
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Cephalotus hat folgendes geschrieben:: | :arrow: Ggf. Prüfungsamt fragen! Die Damen dort sind recht fix!
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Hi,
ja auf jeden Fall, und das unbedingt vor Meldung zum letztmaligen 1. StExVersuch bzw. innerhalb eines möglichen Rücktritts vom Versuch.
der showbee |
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LaVida FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2005 Beiträge: 210
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Verfasst am: 07.11.07, 10:33 Titel: |
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Vielen Dank für die vielen vielfältigen Antworten.
Ich werde das mal so weitergeben.
Meine Intension bei dieser Frage war eigentlich, herauszufinden, in welchen vergleichbaren Studiengängen Scheine anerkannt werden, so dass man in weniger als 8-10 Semestern das Studium fertig bekommen könnte. Denn schließlich kann man ja auch nicht Ewigkeiten studieren Vielleicht habe ich die Frage unglücklich formuliert gehabt.
Natürlich kann es sich um ein fachlich völlig anderes Studium handeln.
Die andere Frage ist: Was kann man mit einem Masterabschluss (die Arbeit in Familienrecht geschrieben) überhaupt anfangen?
LaVida |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 07.11.07, 14:27 Titel: |
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das eigentliche studium im gehobenen dienst dauert ohnehin nur 2 jahre, bei dem zwar auch nix anerkannt wird aber eben schon viel vorwissen vorhanden ist (privatrecht und teile des ö.r. sollte man faast aus dem ärmel schütteln).
vielleicht lässt sich mit dem dienstherrn sogar eine verkürzung um das praktikum aushandeln _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 07.11.07, 14:27 Titel: |
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das eigentliche studium im gehobenen dienst dauert ohnehin nur 2 jahre, bei dem zwar auch nix anerkannt wird aber eben schon viel vorwissen vorhanden ist (privatrecht und teile des ö.r. sollte man faast aus dem ärmel schütteln).
vielleicht lässt sich mit dem dienstherrn sogar eine verkürzung um das praktikum aushandeln _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 07.11.07, 14:27 Titel: |
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das eigentlich studium im gehobenen dienst dauert ohnehin nur 2 jahre, bei dem zwar auch nix anerkannt wird aber eben schon viel vorwissen vorhanden ist (privatrecht und teile des ö.r. sollte man faast aus dem ärmel schütteln).
vielleicht lässt sich mit dem dienstherrn sogar eine verkürzung um das praktikum aushandeln _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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