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Verfasst am: 08.11.07, 22:00 Titel: Webdesign - Firma droht zu klagen, wegen Ähnlichkeit
Es geht um den folgenden Fall:
Ein Grafiker aus Deutschland erstellt eine Website für eine Firma (A) in der Schweiz. Ein bis zwei Jahre später erstellt er erneut eine Website für eine andere Schweizer Firma (B). Firma A bemerkt Ähnlichkeiten zwischen den beiden Seiten und will dass Firma B die Site aus dem Netz nimmt und droht mit Klage. Fakt ist: Seiten sind im Aufbau gleich, haben unterschiedliche Farben, Grafiken Logos und Bilder. Zudem kommt hinzu dass die Firmen völlig unterschiedliche Produkte anbieten. Firma A hat nie ein individuelles Design bestellt, nicht bezahlt und keinerlei Rechte für irgendwelche Designs diesbezüglich erworben. Kann Firma A trotzdem Firma B verklagen.
Nach deutschem Urteilslage wird die Firma A wohl eher schlechte Chancen haben.
Das OLG Hamm und Frankfurt haben beide in Urteilen schon recht hohe Hürden für den Schutz für Webseiten aufgestellt.
Bin gerade zu faul die Urteile rauszusuchen.. Wenn ich es nicht vergesse, reiche ich die noch nach.. _________________ Geist ist Geil!
Interessanter sind hier weniger die konkreten Fälle, sondern viel mehr die Grundsätze, die zu den Urteilen geführt haben.. _________________ Geist ist Geil!
Ist nicht bei beiden Seiten der Urheber der selbe? Also wenn die Firma A nicht explizit die Urheberrechte vollständig und ausschließlich auf sich übertragen hat per Vertrag, dürfte da doch sowieso kein Problem entstehen oder? Ich meine jetzt selbst in dem seltenen Fall, das eine Webseite Urheberrechtlich geschützt ist.
Ist nicht bei beiden Seiten der Urheber der selbe? Also wenn die Firma A nicht explizit die Urheberrechte vollständig und ausschließlich auf sich übertragen hat per Vertrag,
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar
Anwendbar wäre höchstens §69b "Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen". Dieser wird aber nur auf Computerprogramme angewandt.. Und da Webseiten der Schutz als Computerprogramm fehlt..
Natürlich kann die Firma ein Ausschließliches Nutzungsrecht haben. Aber der Urheberrechtliche Schutz erstreckt sich ja Gott sei dank nicht auf reine Farbkombinationen und Anordnungen von Elementen (im Sinne eines Layouts).. _________________ Geist ist Geil!
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