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Wehr- und Zivildienst verweigern
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~HUMMER~
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 15:53    Titel: Wehr- und Zivildienst verweigern Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
A (kürzlich T2 gemustert) stellt sich die Frage, ob er auch den Wehrdienst und den Zivildienst verweigern kann... Ist das möglich?
A möchte ein "Soziales Jahr" im Ausland machen; allerdings nur ca. 5 oder max. 6 Monate. Er möchte dies privat organisiert "auf eigene Faust" machen...
Was sagt/sagen ihr/Sie dazu?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 15:58    Titel: Re: Wehr- und Zivildienst verweigern Antworten mit Zitat

~HUMMER~ hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
A (kürzlich T2 gemustert) stellt sich die Frage, ob er auch den Wehrdienst und den Zivildienst verweigern kann... Ist das möglich?


Natürlich. Aber dann wandert er in den Knast --> http://de.wikipedia.org/wiki/Totalverweigerung#Konsequenzen

--> www.sternenquilter.de/Schmunzelecke/bilder/Dachs_im_Knast.jpg
--> www.aermeldolch.com/allg_knast.jpg

~HUMMER~ hat folgendes geschrieben::
A möchte ein "Soziales Jahr" im Ausland machen; allerdings nur ca. 5 oder max. 6 Monate. Er möchte dies privat organisiert "auf eigene Faust" machen...
Was sagt/sagen ihr/Sie dazu?


Das ist lobenswert, aber von der Wehrpflicht befreit das nicht --> www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__13b.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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~HUMMER~
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

ei, Knast, das ist ja unschön... Lachen aber vielleicht besser als 9 Monate BW Winken
verstehe ich das also richtig, dass man gegen den Wehr-/Zivildienst schon vor dessen Aufnahme klagen kann? An wen richtet sich dann diese Klage?
Gibt es Fälle, in denen solche eine Klage Erfolg hatte?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

~HUMMER~ hat folgendes geschrieben::

verstehe ich das also richtig, dass man gegen den Wehr-/Zivildienst schon vor dessen Aufnahme klagen kann?


Glaube ich nicht. Wo soll das denn stehen?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre möglich sich für einige Jahre im zivilen Katastrophenschutz zu verpflichten (THW oder Feuerwehr um mal zwei Beispiele zu nennen).
_________________
Geist ist Geil!
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

~HUMMER~ hat folgendes geschrieben::
ei, Knast, das ist ja unschön... Lachen aber vielleicht besser als 9 Monate BW Winken
verstehe ich das also richtig, dass man gegen den Wehr-/Zivildienst schon vor dessen Aufnahme klagen kann? An wen richtet sich dann diese Klage?
Gibt es Fälle, in denen solche eine Klage Erfolg hatte?


2005 setzte das Verwaltungsgericht Köln die Einberufung gegen einen Studenten aus, der wegen Wehrungerechtigkeit geklagt hatte - er bekam zunächst Recht.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich nicht irre, hebt die Haft die Wehrdienstpflicht nicht auf. Das heißt, wenn man die Strafe abgesessen hat, dann wird man trotzdem noch berufen... Oder wieder in den Knast gesteckt (sozusagen eine Beugehaft).. Oder irre ich mich da?
_________________
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~HUMMER~
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wehrungerechtigkeit

was genau hat man darunter zu verstehen?
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~HUMMER~
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 10.11.07, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

und wie kann ich mir so eine Klage gegen Wehrungerechtigkeit vostellen? Wo reiche ich sie ein? Wie stehen die Chancen?
Danke für Ihre/Eure antworten,
Gruß, ~hummer~
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Chris_85
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Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 10.11.07, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stelle mir bei Person A nur die Begründung vor warum es ihm besser gehen soll als den meisten anderen? Was ist so schlimm daran. Und selbst wenn derjenige keine "Lust" auf beides hat, stehen ihm immer noch die Türen beim THW offen.

Und selbst wenn A mit T2 gemustert wurde heißt das noch nicht das er einberufen wird.


Zuletzt bearbeitet von Chris_85 am 10.11.07, 15:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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~HUMMER~
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 10.11.07, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
als den meisten anderen

Die "meisten" sind aber eher zur Minderheit geworden... Es werden heute doch so viele ausgemustert!
Also meine Gegenfrage: Warum solles A dann "schlechter" gehen als den Ausgemusterten?
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Chris_85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 10.11.07, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Weil es niemand wehtut etwas soziales oder sinnvolles zu machen...
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~HUMMER~
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 10.11.07, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

der Zivildienst mag ja noch recht nützlich sein, kommt für A aber nicht in Frage.
Und die Bundeswehr ist alles andere als "sinnvoll"...
Nun aber bitte zurück zu eigentliche Frage: Kann man bei jedem Gericht gegen Wehrungerechtigkeit klagen?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.11.07, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ei, Knast, das ist ja unschön... Lachen aber vielleicht besser als 9 Monate BW Winken

Ich bin zwar ungedient und kenne daher die Verhältnisse beim Bund nicht - aber die Verhältnisse im Knast kenne ich. Ich glaube kaum, daß Knast besser als BW ist... Cool

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 10.11.07, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Chris_85 hat folgendes geschrieben::
Weil es niemand wehtut etwas soziales oder sinnvolles zu machen...


Wenn er aber dazu gezwungen wird und dadurch seinen Arbeitsplatz verliert, kann es schon weh tun.
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